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Aktuell Strafprozess

Reutlinger Gericht verurteilt 23-Jährigen wegen Erpressung in Metzingen

23-jähriger Mann bekommt wegen Erpressung eine einjährige Bewährungsstrafe. Die ebenfalls angeklagte Körperverletzung hat die Amtsrichterin dagegen als Notwehr angesehen. Was geschehen ist und wo Motive liegen könnte.

Das Amtsgericht Reutlingen hat einen 23-Jährigen teilweise verurteilt und teilweise freigesprochen.
Das Amtsgericht Reutlingen hat einen 23-Jährigen teilweise verurteilt und teilweise freigesprochen. Foto: Norbert Leister
Das Amtsgericht Reutlingen hat einen 23-Jährigen teilweise verurteilt und teilweise freigesprochen.
Foto: Norbert Leister

METZINGEN/REUTLINGEN. Zwei 23-jährige Männer sollen – eventuell zusammen mit einer dritten Person, die aber nicht ermittelt werden konnte – einen 26-Jährigen aus Metzingen am ersten Weihnachtsfeiertag 2023 mit einem Teleskopstock ins Gesicht geschlagen haben. Beide vermeintlichen Schläger wurden jedoch von Richterin Celine Eich am Mittwoch von diesem Vorwurf freigesprochen. Die Prozessbeteiligten hatten in der ersten Runde des Verfahrens am 29. Oktober mit der Vertagung auf Erhellung gehofft. Weitere Zeugen waren aber vonnöten: vier vernahm das Amtsgericht Reutlingen nun am zweiten Verhandlungstag.

Danach stand für die Richterin fest: Der eine junge Mann habe aus Notwehr heraus gehandelt und sich gegen den Angriff des Geschädigten mit einem Baseballschläger gewehrt. »Wer in dieser Nacht zuerst geschlagen hat, ist nicht mehr zu klären«, so Eich. An den zweiten Angeklagten hatte sich der Geschädigte am ersten Verhandlungstag nicht mehr erinnert. Ihm war nicht klar, ob er in der weihnachtlichen Nacht überhaupt dabei war.

Bis zu 13.000 Euro in vier Raten bezahlt

Nicht klären konnte das Gericht den Grund für die ebenfalls angeklagte Erpressung des Geschädigten und seiner ganzen Familie durch einen der 23-Jährigen: Der 26-Jährige selbst, seine Mutter und auch sein Bruder hatten vor Gericht ausgesagt, dass sie zwischen 10.000 und 13.000 Euro an den Hauptangeklagten in vier Raten bezahlt hätten. Warum? Die Frage blieb bis zum Schluss unbeantwortet.

Die drei Familienmitglieder hatten sehr nebulös von Schulden, von Drogen, gar von einer vermeintlichen Tötung einer Frau gesprochen sowie von einem verlorenen Koffer voller Geld – glaubhaft war das alles jedoch nicht. Ebenso wenig wie die Behauptung des Bruders und der Mutter, dass sie immer wieder bezahlt hatten, ohne den wahren Grund für die Erpressung zu kennen. Sie seien bedroht worden, hatten sie ausgesagt. Sie hätten Angst gehabt.

Nachträglich Fälschungs-App installiert

Allerdings zeigten sich Richterin Celine Eich wie auch Staatsanwalt Maurizio Ruoff überzeugt davon, dass der 23-jährige Angeklagte den geschädigten Metzinger erpresst hatte. Buchungen auf dem Konto der Mutter würden das belegen ebenso wie Chatverläufe auf dem Handy des Geschädigten. Dass diese Chats auf dem Smartphone gefälscht wären, wie behauptet wurde, könne aber nicht stimmen, wie eine ermittelnde Polizeibeamtin berichtete.

Es sei zwar eine Fälschungs-App namens »Fake all« auf dem Handy gefunden worden, aber die sei erst nach den Geldübergaben installiert worden. Und heute gebe es die gar nicht mehr. Auch wenn der Grund für die Erpressung nicht bekannt war: Entscheidend sei bei solch einem Delikt allein die Tatsache, dass jemand erpresst wurde, erläuterte der Staatsanwalt.

2.000 Euro an die Pfunzkerle zahlen

Rechtsanwalt Horst Epple betonte aber als Verteidiger des Hauptangeklagten nach der Aussage des Bruders des Geschädigten: »Es würde mich wundern, wenn heute jemand im Gerichtssaal verstanden hat, was damals im Jahr 2023 tatsächlich geschehen ist.« Epple hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert, sowohl bei der gefährlichen Körperverletzung wie auch bei der Erpressung.

Dem folgte die Richterin aber nicht. »Ich bin überzeugt, dass die Geldübergaben tatsächlich stattgefunden haben«, so Eich. Nachdem der erste Erpressungsversuch funktioniert habe, »kam der nächste und dann wieder der nächste«. Staatsanwalt Ruoff hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert, Eich reduzierte auf ein Jahr. Zusätzlich müsse der Angeklagte 2.000 Euro an den gemeinnützigen Verein Pfunzkerle in Tübingen zahlen. Dort kümmert man sich um gewalttätige Männer. (GEA)

Im Gerichtssaal

Amtsrichterin: Celine Eich. Staatsanwalt: Maurizio Ruoff. Verteidiger: Horst Epple.