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Prozess: Verbotene Waffen für Kasachstan?

METZINGEN/ TÜBINGEN. Rüstungsgeschäfte stellen einen Teil der deutschen Wirtschaftsleistung dar, wie auch immer man ethisch dazu stehen mag. Waffenhandel ist (nicht nur) in Deutschland unter engen Voraussetzungen erlaubt, selbst wenn es sich um Kriegswaffen handelt. Spezielle waffenhandelsrechtliche Erlaubnisse und Ausfuhrgenehmigungen aus dem exportierenden Land sind erforderlich, für die wiederum »Endverbleibserklärungen« aus dem aufnehmenden Land nötig sind. Bei Kriegswaffen wie Sturmgewehren oder Granaten sind die Auflagen strenger als bei kleineren Geschützen.

Der Sicherheitsdienst des Staatspräsidenten Kasachstans, Nursultan Nasarbajew, soll von Metzingern mit Waffen beliefert worden s
Der Sicherheitsdienst des Staatspräsidenten Kasachstans, Nursultan Nasarbajew, soll von Metzingern mit Waffen beliefert worden sein. Foto: dpa
Der Sicherheitsdienst des Staatspräsidenten Kasachstans, Nursultan Nasarbajew, soll von Metzingern mit Waffen beliefert worden sein.
Foto: dpa

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