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Aktuell Fuhrpark

Pliezhausen setzt auf Diesel- statt Elektroantrieb

Nachdem ein Förderprogramm ausgelaufen ist, kosten mit Strom betriebene Autos die Gemeinde im Leasing mehr als doppelt so viel wie solche mit Verbrennerantrieb. Für die klamme Gemeinde ein Grund zum Handeln.

Die Gemeinde Pliezhausen hat sich nicht für ein Leasing von Renault Kangoos mit Elektromotor, sondern für solche mit Dieselmotor
Die Gemeinde Pliezhausen hat sich nicht für ein Leasing von Renault Kangoos mit Elektromotor, sondern für solche mit Dieselmotor entschieden. Foto: Renault
Die Gemeinde Pliezhausen hat sich nicht für ein Leasing von Renault Kangoos mit Elektromotor, sondern für solche mit Dieselmotor entschieden.
Foto: Renault

PLIEZHAUSEN. Die Gemeinde Pliezhausen ersetzt demnächst drei Autos mit Elektroantrieb durch welche mit Dieselmotoren. Das hat der Gemeinderat in dieser Woche mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung so entschieden. Die Kommune hat sich allein aus wirtschaftlichen Gründen für die Rückkehr vom Elektro- auf den Verbrennerantrieb entschieden. Die Gemeinderäte haben außerdem für einen vierten Wagen mit Dieselantrieb gestimmt, den der Vollzugsdienst nutzen soll. Das geht aus dem Sitzungspapier hervor, das den Gemeinderäten als Entscheidungsgrundlage diente.

Aktuell gehören drei Lieferwägen mit Elektromotor zum Fuhrpark der Gemeinde. Sie hat die Renault Kangoos von Ende 2021 bis Dezember diesen Jahres geleast. Dann müssen die Autos wieder zurückgegeben und durch andere ersetzt werden, heißt es. Sie werden von den flexibel eingesetzten Hausmeistern für Wege zu Arbeiten in den Kinderhäusern, im Forum 4P, in den Grundschulen Rübgarten und Gniebel-Dörnach und den Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. Durch ein Förderprogramm konnte die Gemeinde die Autos für 208 Euro im Monat pro Wagen leasen.

E-Autos haben sich bewährt

Stefan Adam, der Leiter der Pliezhäuser Bau- und Liegenschaftsverwaltung, berichtet im Sitzungspapier von den bisherigen Erfahrungen der Gemeinde: »Das Fahrzeug vom Typ Kangoo, das auch beim Bauhof (als Verbrenner) im Einsatz ist, hat sich im Praxisbetrieb bewährt. Auch gegen den Elektroantrieb mit entsprechenden Ladenotwendigkeiten bestehen aus praktischer Sicht keine Einwendungen, die Erfahrungen im vorliegenden Kurzstreckenbetrieb sind gut.« Daher könne sich die Gemeinde vorstellen, wieder dieses Modell mit Elektroantrieb zu wählen. Allerdings müsste Pliezhausen dafür deutlich mehr als jetzt zahlen, nämlich 475 Euro pro Auto im Monat. Denn: Eine Förderung des Bundes, wie bisher, gibt es nicht mehr. Eine Landesförderung von 1.000 Euro im Jahr pro Auto wäre bestenfalls möglich.

Daraufhin hat die Gemeinde noch ein weiteres Angebot für Renault Kangoos mit Dieselmotor eingeholt - das günstiger ist. Demnach müsste Pliezhausen zwar mehr als jetzt für die Wägen mit Elektroantrieb zahlen, aber deutlich weniger, als wenn man auch künftig bei der E-Variante bleibt. Mit Verbrennermotor kosten die Kangoos jeweils 248 Euro im Monat. Wenn man also bei E-Autos bleiben würde, entstünden laut Stefan Adam Mehrkosten von fast 11.000 Euro pro Wagen im Vergleich zum Leasing von Dieselautos. »Selbst wenn es wieder eine Bundesförderung geben sollte und selbst wenn die Betriebskosten für ein Dieselfahrzeug durch CO2-Bepreisung und Steuernachteile gegenüber der Elektroversion etwas höher sein dürften, dürfte dennoch ein signifikanter Kostenvorteil der Dieselvariante zu erwarten sein.« Auch wenn Adam diese Faktoren berücksichtige, komme er für die Dieselvariante »nur« auf einen Kostenunterschied von fast 6.000 Euro in den vier Jahren Leasingdauer.

Sparen statt inhaltlicher Debatte

Der Amtsleiter kommt für die finanziell angeschlagene Kommune zu diesem Schluss: »Die Verwaltung plädiert daher dafür, sich für die jetzige Beschaffungsrunde ausdrücklich für die Dieselvariante zu entscheiden.« Er spricht noch einen anderen Aspekt an, nämlich die bei der Autoproduktion anfallenden Rohstoffe, sodass Studien zu unterschiedlichen Aussagen kämen, ob Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Verbrennerautos vorteilhaft wären. »Die Verwaltung möchte hierüber jedoch keine inhaltliche Debatte führen, sondern stellt letztlich den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz der Gemeindeordnung in den Vordergrund.« (GEA)