KREIS REUTLINGEN. Neue Bestimmungen, wie mit Grüngut künftig umzugehen ist, sind in der seit 1. Mai 2012 rechtsverbindlichen Bioabfall-Verordnung gesetzlich klar geregelt. Sie lassen das bisher im Landkreis Reutlingen übliche Prozedere der Erfassung und Verwertung von Grüngut künftig nicht mehr zu. Das bis dato gut funktionierende System hatte als eine Komponente die Häckselgut-Sammlungen, von der Firma Alba im Auftrag des Landkreises erledigt – der entsprechende Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen soll jetzt fristgerecht gekündigt werden.
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