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Initiative scheitert mit Petition: Tempo 40 bleibt in Kohlberg

Tempo 40 in Kohlberg bleibt auch nach Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart

Das Landratsamt Esslingen ordnet das Tempolimit eigenständig unter Ausübung des zustehenden Ermessens an. FOTO: SANDER
Das Landratsamt Esslingen ordnet das Tempolimit eigenständig unter Ausübung des zustehenden Ermessens an. FOTO: SANDER
Das Landratsamt Esslingen ordnet das Tempolimit eigenständig unter Ausübung des zustehenden Ermessens an. FOTO: SANDER

KOHLBERG. In der Kohlberger Ortsdurchfahrt stehen seit Mitte 2019 Verkehrsschilder zum Tempolimit 40. Die Initiative »Verkehrsfluss statt Tempolimits – Freie Fahrt fürs Ländle« hatte dagegen eine Petition eingereicht und geklagt. Die Anfechtungsklage gegen Tempo 40 schien zunächst erfolgreich mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts gegen diese Maßnahme, aber das von den Kohlbergern gewünschte Tempo 40 kommt trotzdem.

Das Verwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 4. Mai die »Aufhebung der Tempo 40-Verkehrszeichen« gerichtlich angeordnet. Die Schilder wurden noch nicht abgebaut, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war.

Fehler im Verfahren

Bürgermeister Rainer S. Taigel antwortete auf Nachfrage unserer Redaktion, dass es sich um ein noch laufendes Verfahren handle, zu dem er darum nichts sagen könne, zumal die Gemeinde Kohlberg lediglich Prozessbeteiligte ist bei der Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Esslingen. Auf Nachfrage dort kam danach am Wochenende sofort die klare Antwort und Erklärung, warum Tempo 40 bleibt: "Das Verwaltungsgericht hat aufgrund eines Formfehlers im Verfahren so entschieden. Das Landratsamt hatte sich auf einen Lärmaktionsplan gestützt, der keine Bindungswirkung hatte.

Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit hätte vom Landratsamt stattdessen eigenständig unter Ausübung des zustehenden Ermessens erfolgen müssen.Diese Ermessensentscheidung wird das Landratsamt nun treffen, sodass im Ergebnis in Kohlberg auch weiterhin Tempo 40 gelten wird."

Gewünscht wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung aus mehreren Gründen schon lange, wobei sowohl Tempo 30 als auch Tempo 40 in Erwägung gezogen und ausführlich im Gemeinderat diskutiert wurden. Der sprach sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Variante generelles Tempolimit auf 40 Kilometer pro Stunde für die Ortsdurchfahrt von der Einmündung Jusiweg bis zur Hardtstraße aus und stellte einen entsprechenden Antrag.

Trotz Genehmigung verzögerte sich die Umsetzung durch eine Eingabe der Initiative »Verkehrsfluss statt Tempolimits – Freie Fahrt fürs Ländle«, die an vielen Orten im Land Tempolimits zu verhindern sucht, beim Petitionsausschuss. Es galt zunächst das sogenannte Stillhalteabkommen zu berücksichtigen bis zur Entscheidung über die Petition im Juli 2019.

Seitdem galt zunächst vorläufig Tempo 40 und wird jetzt bleiben, so wie es sich die Kohlberger gewünscht haben, um den Lärmpegel in der viel befahrenen Ortsdurchfahrt zu reduzieren. »In Zusammenhang mit einem sogenannten lärmarmen Belag (Flüsterasphalt), der bei einer Sanierung der Ortsdurchfahrt beantragt wird, geht der Gemeinderat davon aus, dass die Ziele erreicht werden können«, so der Bürgermeister 2019. Außerdem seien dabei auch die Argumente aus der Bevölkerung hinsichtlich der Verkehrssicherheit berücksichtigt worden. (mar)