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»Ich kann keinem Kind etwas antun«

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Im Prozess um den Tod eines Babys geht es für die 28-jährige Angeklagte aus einer Reutlinger Kreisgemeinde um sehr viel. Entweder muss sie wegen Totschlags für viele Jahre hinter Gitter oder sie wird von der Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts freigesprochen. Zwischen diesen beiden Extremen liegen jedenfalls die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

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