WANNWEIL. Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Ende 2019 wurde daher ein geändertes Grundsteuer- und Bewertungsrecht bundesgesetzlich verabschiedet. In Baden-Württemberg gilt ab dem 1. Januar 2025 das »Bodenrichtwertmodell«, bei die Bewertung des Grundstücks im Vordergrund steht.
»Ich hatte selten das Empfinden, dass eine gesetzliche Regelung so ungerecht ist wie diese«
Wie viel man künftig zahlen muss, hängt von den Grundsteuer-Hebesätzen ab. Die waren jetzt Thema im Wannweiler Gemeinderat. Grundsätzlich gilt, dass die Reform »aufkommensneutral« umgesetzt werden muss, die Kommune soll also wieder bei den derzeitigen 540.000 Euro für die Grundsteuer B rauskommen, wie Kämmerer Christian Betz darlegte. Um diesen Wert zu erreichen, müsste der Hebesatz künftig – ab dem 1. Januar 2025 – bei 160 Prozent liegen, hat der Finanz-Fachmann errechnet. Bisher lag er bei 340 von Hundert.
Neue Besserungsgrundlage bringt deutliche Verschiebungen mit sich
»Wir schaffen es nicht, mit einem Hebesatz dafür zu sorgen, dass für alle alles gleich bleibt«, schob der Wannweiler Bürgermeister Dr. Christian Majer der Diskussion voran. Heißt: Durch die neue Bemessungsgrundlage kommt es zu – teilweise deutlichen – Verschiebungen. Obwohl die Gemeinde gar keine andere Möglichkeit hat, als der Reform zu folgen, gab’s im Gemeinderat einige kritische Kommentare dazu.
»Ich hatte selten das Empfinden, dass eine gesetzliche Regelung so ungerecht ist wie diese – das ist keine Gleichbehandlung«, brachte Erich Herrmann die Kritik auf den Punkt, die im Ratsrund nicht wenige teilen. Ein Beispiel schob der Wannweiler CDU-Fraktions-Chef gleich hinterher: Wer eine Eigentumswohnung hat, zahlte bisher 128,35 Euro. Künftig sind nur noch 31,60 Euro fällig – ein Minus von rund 75 Prozent. Ganz anders die Auswirkung der Reform für ein Ein- bis Zweifamilienhaus mit einem rund 1.500 Quadratmeter – also sehr großen – Grundstück. Waren hier bisher 191,18 Euro fällig, stehen jetzt 758 Euro an: ein Plus von 296,48 Prozent.
Höchste Steigerung für unbebaute Grundstücke
Am höchsten die Steigerung für ein unbebautes, rund 650 Quadratmeter großen Grundstück. Hier steigen die Kosten von 94,93 Euro um 530,81 Prozent auf 598,83 Euro. Eine Extra-Grundsteuer C, die manche Kommunen für unbebaute Grundstücke eingeführt haben, hält Christian Betz deshalb nicht für nötig. »Die sind mit einer Steigerung um 530 Prozent genug belastet«, findet der Kämmerer. (and)