METZINGEN. Der Rechtsanspruch für Eltern von Grundschulkindern auf deren Ganztagsbetreuung kommt landesweit zum Schuljahr 2026/27 und wird die vom Land gestellten Lehrkräfte und das von den Städten als Schulträgern verantwortete Betreuungspersonal fordern. »Die Stadt Metzingen bildet bereits seit mehreren Jahren an allen Metzinger Grundschulen die Vorgaben des künftigen Rechtsanspruchs ab«, meldet die städtische Pressesprecherin Susanne Berger, aber eine vergleichsweise entspannte Lage.
- Was umfasst der Rechtsanspruch?
Betreuungs- und andere Ganztagsangebote an allen fünf Schultagen mit einem Umfang von acht Stunden Zeitstunden pro Tag. Dasselbe gilt für Ferien - bis auf vier betreuungsfreie Wochen pro Schuljahr. Der Anspruch gilt ab dem Schuljahr 2026/27 für die Eltern von Erstklässlern. Anschließend kommt in jedem Schuljahr eine Klassenstufe hinzu.
- Was bieten die Metzinger Grundschulen heute schon?
Hausaufgabenbetreuung genauso wie freie Spielzeit draußen und drinnen, Leseecken, Ruheräume und AG-Angebote im kreativen, technischen, musikalischen und sportlichen Bereich. Nicht überall ist dasselbe angesagt, die Schulleitungen und Betreuungsteams organisieren sie jeweils für sich. In bestimmten Grenzen dürfen die Kinder - falls organisatorisch möglich - Teilnahmewünsche äußern.
Die drei Grundschulen der Stadt decken unterschiedliche Zeiträume ab. So ist an der Sieben-Keltern-Schule, einer der größten Grundschulen im Land, täglich von 7 bis 17 Uhr Betrieb; das Land sieht Ganztagsschule montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr vor, alles Weitere wird kommunal gestemmt.
An der Neugreuthschule sind Ganztagsangebote täglich von 8.05 bis 16.05 Uhr möglich, wobei am Freitagnachmittag derzeit kein Bedarf ist. Innerhalb dieses Zeitfensters gibt es weitere kommunale Angebote, wie etwa die Halbtagsbetreuung bis 13.15 Uhr. An der Uhlandschule Neuhausen können die Kinder täglich von 7 bis 16 Uhr bleiben, das Betreuungsangebot ist hier ausschließlich kommunal.
- Welche Angebote sind kostenfrei, welche kostenpflichtig für die Schülereltern?
Bezahlt werden muss in aller Regel das Mittagessen. Aber auch für andere Angebote des Ganztagsförderungsgesetzes - wie etwa Früh-, Halbtags- oder Spätbetreuung - werden Entgelte erhoben. Die Beitragshöhe für die kommunalen Betreuungszeiten ist abhängig vom Familieneinkommen und von der Anzahl der Kinder in der Familie. Die Stadt hat ein gestaffeltes System mit zehn Stufen.
Kostenfrei sind nur Angebote im Rahmen der gesetzlichen Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg oder einem Erlass des Stuttgarter Kultusministeriums. Dazu gehören etwa der Unterricht und Hausaufgabenbetreuung während der eigentlichen Schulzeit. Die Eltern müssen ihre Kind verbindlich für ein ganzes Schuljahr an vier Wochentagen (Montag bis Donnerstag) von 8 bis 16 Uhr anmelden, an der Sieben-Keltern-Schule von 8 bis 15 Uhr, damit ihre Kinder bei den kostenfreien Angeboten mitmachen können.
- Was wird sich mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für die Eltern von Metzinger Grundschülern ändern?
Nichts, sagt die Metzinger Stadtverwaltung. »Sie haben bereits jetzt die Möglichkeit, die entsprechenden Angebote umfassend in Anspruch zu nehmen«, betont die Pressesprecherin. Weil die schulische Betreuung bereits so gut aufgestellt ist, sieht man bei der Stadt auch nicht die Notwendigkeit, den Bedarf bei den Eltern abzufragen. »Somit besteht aktuell kein akuter Handlungsbedarf.«
- Ist die Ganztags-Grundschule verpflichtend oder haben Eltern die Wahl?
»Eltern haben immer die Wahl, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule anmelden möchten oder nicht«, informiert das Kultusministerium des Landes. Ist die Schule auf Antrag des Schulträgers und nach Anhörung der Schulkonferenz verbindliche Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler, so können Eltern, die ihr Kind nicht an einer solchen beschulen lassen wollen, einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Umgekehrt können Eltern, in deren Schulbezirk keine Ganztagsgrundschule vorhanden ist, beantragen, dass ihr Kind an eine Grundschule mit Ganztagsbetrieb in einen anderen Schulbezirk wechselt.
- Wie sieht es mit dem Personal aus?
Derzeit beschäftigt die Stadt Metzingen circa 40 Personen in der Betreuung an den drei Grundschulen - vom Minijob über zahlreiche Teilzeitmodelle bis zur Vollzeitbeschäftigung. Ehrenamtliche Mitarbeitende gibt es nicht. Mit dem jetzigen Stamm deckt die Stadt den Betreuungsbedarf. »Allerdings nehmen wir mit Sorge wahr, dass es immer schwieriger wird, geeignetes Personal für den schulischen Betreuungsbereich zu finden«, sagt Susanne Berger weiter.
Die AG-Angebote werden entweder von Lehrerinnen und Lehrern, von externen Jugendbegleitern, die über die Jugendstiftung des Landes finanziert werden, oder von Kooperationspartnern wie etwa der Musikschule gestemmt. In der Uhlandschule Neuhausen organisiert der Förderverein der Schule eine Vielzahl von AG-Aktivitäten.
- Wer trägt die Kosten?
Anteilig das Land, die Stadt und die Schülereltern. »Die Landeszuschüsse decken bisher nur einen verschwindend geringen Anteil der Kosten, die den städtischen Haushalt belasten«, stellt die Metzinger Pressesprecherin fest, und: »Momentan gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fördersätze ab Inkrafttreten des Rechtsanspruchs deutlich erhöht werden.« Die Schulen erhalten für die Ganztagsangebote zusätzliche Zuweisungen von Lehrpersonal beziehungsweise können diese Mehrstunden durch sogenannte Monetarisierung umwandeln, das heißt, extern vergeben. (GEA)