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Fischmord im Seeburger Tal aus Abneigung gegen den neuen Besitzer

BAD URACH/REUTLINGEN. Nach zwei Verhandlungstagen und einstündiger Beratung stand das Urteil des Reutlinger Jugendschöffengerichts unter Leitung von Friederich Haberstroh im Prozess wegen Tierquälerei fest: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und Wiedergutmachung des Schadens in Höhe von 130 000 Euro hat der 22-Jährige zu tragen, der zum Tatzeitpunkt in Bad Urach wohnte und früher in dem überfallenen Tierzuchtbetrieb jobbte. Das Gericht ist davon überzeugt, dass er im Mai 2005 in die Fischzuchtanlage bei Seeburg eingedrungen ist und durch Absperren der Frischwasserzufuhr den Tod von 80 000 Forellen und Saiblingen verursacht hat. Dies, so Staatsanwalt Jens Altenmeier, »aus Abneigung gegen den neuen Besitzer der Anlage«.

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