GRABENSTETTEN. Die Gemeinderäte in Grabenstetten stimmten jetzt einstimmig dieser neuen Polizeiverordnung zu, die grundsätzlich den Zugang zur Höhle regelt. In der Vergangenheit waren in der Falkensteiner Höhle immer mal wieder Rettungseinsätze zur Bergung von Personen erforderlich geworden. Künftig erteilt die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Ortspolizeibehörde eine Genehmigung zum Begehen oder zum Tauchen in der Höhle nur dann, wenn eine ausreichende Versicherung nachgewiesen ist, die im Fall der Fälle die Kosten für einen Rettungseinsatz abdeckt. (GEA)
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