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Aktuell Polizeiverordnung

Falkensteiner Höhle: Kein Zutritt ohne Versicherung

Eine Polizeiverordnung zur Gefahrenabwehr in der Falkensteiner Höhle legt künftig klipp und klar fest, dass das Begehen und Tauchen in der Falkensteiner Höhle grundsätzlich für jedermann verboten ist.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist künftig der Zugang zur Falkensteiner Höhle verboten. Dies ist in einer Polizeiverordn
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist künftig der Zugang zur Falkensteiner Höhle verboten. Dies ist in einer Polizeiverordnung geregelt, die der Grabenstetter Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen hat. FOTO: FÄLCHLE
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist künftig der Zugang zur Falkensteiner Höhle verboten. Dies ist in einer Polizeiverordnung geregelt, die der Grabenstetter Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen hat. FOTO: FÄLCHLE

GRABENSTETTEN. Die Gemeinderäte in Grabenstetten stimmten jetzt einstimmig dieser neuen Polizeiverordnung zu, die grundsätzlich den Zugang zur Höhle regelt. In der Vergangenheit waren in der Falkensteiner Höhle immer mal wieder Rettungseinsätze zur Bergung von Personen erforderlich geworden. Künftig erteilt die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Ortspolizeibehörde eine Genehmigung zum Begehen oder zum Tauchen in der Höhle nur dann, wenn eine ausreichende Versicherung nachgewiesen ist, die im Fall der Fälle die Kosten für einen Rettungseinsatz abdeckt. (GEA)

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