REUTLINGEN / ERMSTAL. Was ist denn nun wirklich passiert, am 2. August auf einer Parkbank im Ermstal? Das vermeintliche Opfer trug nicht wirklich viel zur Aufklärung bei, der Jugendliche zeigte sich am Montag im Saal des Reutlinger Amtsgerichts sehr einsilbig – oder anders ausgedrückt: »Sein Aussageverhalten war ein bisschen schwierig«, wie Richter Eberhard Hausch es in der Urteilsverkündung beschrieb.
»Ich saß auf der Bank, habe eine Zigarette geraucht, da kam der Angeklagte, hat mir mein Handy abgezogen, ich weiß nicht, warum.« So waren die Worte des vermeintlich Geschädigten. Außerdem habe der 23-Jährige 1.500 Euro vom Opfer gefordert. »Weiß nicht, warum. Null«, so der Geschädigte dazu.
Es ging um Geld
Dann habe der Angreifer ihm zwei Backpfeifen verpasst, ihm 35 Euro aus seinem Geldbeutel und sein Handy abgenommen. In der Anklage hieß es weiterhin, dass der junge Erwachsene mit seinem Opfer und mindestens zwei weitere Personen in Richtung Wohnung des Geschädigten gingen – vermeintlich, um die 1.500 Euro zu holen. Als die Gruppe die Wohnung fast erreicht hatte, sei eine Nachbarin in ihrer Tür gestanden. Der Jugendliche habe die Chance genutzt und sei in ihr Haus geflüchtet – von wo aus dann auch die Polizei gerufen wurde.
Mehrere Zeugen sagten am Montag vor dem Schöffengericht aus, die am besagten Augustabend ebenfalls an der Parkbank vor Ort waren. Viel Licht brachten aber auch sie nicht ins Dunkel. Hatte das ganze Geschehen irgendwie mit Drogen zu tun? Vielleicht, »was aber sicher ist – es ging um Geld«, konstatierte Staatsanwalt Benjamin Kunz in seinem Plädoyer.
Die Contenance verloren
»Es gibt keinen Nachweis, dass es sich bei den 1.500 Euro um illegale Geschäfte handelte«, hatte Verteidigerin Safak Ott betont. Ihr Mandant habe dem Geschädigten Geld geliehen, der Geschädigte habe es nicht zurückbezahlt, »dann hat der Angeklagte die Contenance verloren und seinem Gegenüber zwei Schellen verpasst – was bei den Aua-Phasen ganz weit unten anzusiedeln ist«, so die Rechtsanwältin.
Dass der Angeklagte dem Geschädigten Handy und 35 Euro weggenommen hatte, bestätigte kein Zeuge. Einzig das jugendliche Opfer hatte das behauptet. Gefunden wurde das Handy aber nicht, vor allem nicht bei der Durchsuchung des Angeklagten durch die Polizei. »Es kann so gewesen sein, wie der Geschädigte es behauptete, insgesamt war seine Aussage aber ziemlich dünn«, so der Staatsanwalt.
Es gibt kein Faustrecht
Dennoch habe es sich um versuchte räuberische Erpressung gehandelt, sagte Kunz. »Es gibt kein Faust- oder Schellenrecht, um geliehenes Geld zurückzufordern«, so der Richter. Und: Ob die ominösen 1.500 Euro mit Drogen zu tun hätten – das könne sein, müsse aber nicht. »Im Zweifel für den Angeklagten«, schlussfolgerte Hausch.
Was der 23-Jährige freiweg gestand, war eine Falschaussage in einem anderen Prozess. Dort war der Angeklagte selbst das Opfer: Er war aus seiner Wohnung gelockt und dann verprügelt worden. In dem Verfahren gegen den Übeltäter hatte der Verprügelte ganz offensichtlich gelogen – das brachte ihm nun eine Bewährungsstrafe von vier Monaten ein.
Vier und zwei sind fünf Monate
Das Geschehen vom 2. August war ursprünglich als Raub mit räuberischer Erpressung angeklagt. In der Verhandlung am Montag blieb davon nicht mehr viel übrig. Aus den zwei Backpfeifen wurde eine leichte Körperverletzung mit Nötigung, der Angeklagte erhielt vom Schöffengericht dafür zwei Monate auf Bewährung. »Nach der Juristenberechnung ergeben vier Monate und zwei Monate insgesamt fünf Monate Haftstrafe auf Bewährung«, so Hausch.
Im Gerichtssaal
Richter: Eberhard Hausch. Staatsanwalt: Benjamin Kunz. Verteidigerin: Safak Ott. Schöffen: Karin Jirasek, Florian Schultheiß.
Grundsätzlich solle sich der Verurteilte fragen, »in welchen Kreisen Sie sich überhaupt bewegen«. Zumal der 23-Jährige »es in der Vergangenheit mit dem Schaffen nicht ganz so gehabt hat«, meinte der Richter. Eine Arbeitsauflage von 150 Stunden soll dem zumindest ein wenig abhelfen. »Und passen Sie auf, wenn Sie mal wieder mit Kokain zu tun haben«, sagte Eberhard Hausch. Denn: Drogenkonsument ist der junge Mann offensichtlich auch. Bei einer Blutkontrolle in der Nacht vom 2. auf den 3. August war ein Kokain-Metabolit - ein beim Stoffwechsel entstehendes Produkt - bei ihm festgestellt worden. (GEA)

