METZINGEN. Der Streit um die Ausweisung geeigneter Freiflächen für den Bau großflächiger Photovoltaik(PV)-Anlagen auf Metzinger Markung geht in eine neue Runde. Wie berichtet, hatte OB Carmen Haberstroh einem diesbezüglichen Beschluss des Gemeinderats vom 21. März widersprochen, weil sie die Stadt durch diesen Beschluss benachteiligt sieht. Die Metzinger Grünen-Fraktion, auf deren vehemente Initiative der von einer großen Gemeinderatsmehrheit dann angenommene, modifizierte Beschlussantrag zurückgeht, sind anderer Meinung. Bei der Abstimmung hatten sich zwei der sechs Grünen enthalten.
Stein des Anstoßes war und ist die Einschränkung, dass die Ratsmehrheit will, dass PV-Anlagen nur auf Freiflächen stehen, die nicht ackerbaulich genutzt werden können. »Der Gemeinderatsbeschluss vom 21. März ist für die Stadt Metzingen nicht nachteilig«, schreibt Grünen-Fraktionssprecher Dr. Georg Bräuchle auf GEA-Anfrage am Donnerstag und erläutert »Es ging lediglich um die Stellungnahme zum Regionalplan. Dies war keine endgültige Aussage zu Freiflächen-PV-Anlagen in unserer Stadt.«
Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Landwirtschaft
Der Regionalverband Neckar-Alb wird aus eigener Kompetenz über Standorte entscheiden, die er für die Nutzung von Solar- und Windenergie besonders geeignet hält, und diese Standorte in den Regionalplan einfügen. Die Städte und Gemeinden werden dabei im Vorfeld nur um unverbindliche Stellungnahmen gebeten - was bis zum 11. April zu geschehen hat.
Einen Standort hält der Regionalverband in Metzingen für PV-Anlagen für besonders geeignet: die sogenannte Vorrangfläche Me03, eine sieben Hektar große Grünfläche im Gewerbegebiet Katzensteig und nah beim Freizeitgelände Bongertwasen, die einmal das dortige Ganzjahresbad mit seinem klimaneutral geplanten Energiekonzept mit Strom versorgen soll. Die Grünen stören sich allerdings nach wie vor am Zielkonflikt zwischen dem Ausbau regenerativer Energien und den Belangen der Landwirtschaft. »Die Stadtverwaltung Metzingen hat leider keinerlei Anstrengungen unternommen, diesen Zielkonflikt zu entschärfen«, meint Bräuchle, »es gab keinerlei Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer Agri-PV-Anlage.« Also einer solchen, die Solarenergie wie Landwirtschaft Nutzfläche lässt.
Hinter verschlossenen Türen entschieden?
Der Grünen-Sprecher kritisiert auch das formale Vorgehen der Verwaltung: »Sie hat sich damit begnügt, hinter verschlossenen Türen, ohne Anhörung der Landwirte und der Gemeinde- und Ortschaftsräte mit dem Regionalverband die vorgelegte Lösung auszuhandeln.« OB Haberstroh hatte darauf verwiesen, dass der Photovoltaik-Ausbau in einem Maßnahmenplan zur Klimaschutzkonzeption, die der Gemeinderat 2016 beschlossen habe, Priorität A bekommen habe und damals die Ausweisung möglicher PV-Gebiete empfohlen worden sei.
Nach dem Widerspruch der Verwaltungschefin gegen den Ratsbeschluss vom 21. März muss der Gemeinderat in einer Sondersitzung erneut über das umstrittene Thema entscheiden. Sie findet am Mittwoch, 10. April, ab 18 Uhr im Metzinger Rathaus statt. Die Grünen machen im Vorfeld schon mal klar, dass ihre bisherige Haltung nicht in Stein gemeißelt ist; »Wenn ein intelligentes Konzept vorgelegt wird, kann durchaus anders entschieden werden«, schreibt Georg Bräuchle, »auch müssen alternative Flächen an Straßenböschungen, Parkplätzen etc. unbedingt miteinbezogen werden.« Der Regionalverband bezieht aber erst Flächen von fünf oder mehr Hektar in seinen Plan ein. Weiterdiskutiert wird am Mittwoch. (GEA)