Die Mountainbike-Saison hat begonnen – und damit auch wieder die Diskussion um die Zwei-Meter-Regel. Im baden-württembergischen Waldgesetz ist Radfahren auf »geeigneten Wegen« ausdrücklich gestattet, allerdings nur auf Wegen, die breiter als zwei Meter sind. Als ganz besonders »geeignet« sehen ambitioniertere Mountainbiker schmale Trails. Viele Wanderer und Forstleute sehen sie dort gar aber nicht gern. Sie machen Konflikte mit der Natur geltend, ein erhöhtes Unfallrisiko – oder sie fühlen sich einfach nur gestört
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