Aktuell Tradition und Recht

Das Uracher Hifthorn-Verbot und seine kuriosen Folgen

BAD URACH. Die Sachlage ist klar: Das Uracher Stadtwappen – das Hifthorn – ist ein Hoheitszeichen und darf deshalb nicht für kommerzielle Dinge verwendet werden. So hat es der Stadtrat im Mai beschlossen und damit Daniel und David Bürker eine Abfuhr erteilt, die ihr Bier, das sie zum Schäferlauf auf den Markt bringen, mit dem Hifthorn schmücken wollten.

Das Uracher Hifthorn. GEA-FOTO: FINK
Das Uracher Hifthorn. GEA-FOTO: FINK
Das Uracher Hifthorn. GEA-FOTO: FINK

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