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Besserer Schutz vor gefälschten Papieren

KREIS REUTLINGEN. Vom 1. Oktober an dürfen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein beim Gang zur Kfz-Zulassungsbehörde nicht fehlen. Ohne die beiden Dokumente geht nichts mehr. Die Zulassungspapiere, so wie man sie bisher kennt, gehören von Oktober an der Vergangenheit an. Sie bekommen nicht nur ein neues Gesicht, sondern auch eine neue Bezeichnung - so will es eine neue EU-Richtlinie.

Der alte Fahrzeugschein wird vom Oktober an durch die »Zulassungsbescheinigung Teil I« ersetzt.
FOTO: DPA
Der alte Fahrzeugschein wird vom Oktober an durch die »Zulassungsbescheinigung Teil I« ersetzt. FOTO: DPA
Der alte Fahrzeugschein wird vom Oktober an durch die »Zulassungsbescheinigung Teil I« ersetzt. FOTO: DPA

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