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Aktuell Verfahrensflut

B-27-Blitzer und Einsprüche: »Dilemma für den Rechtsstaat«

Die Flut an Einsprüchen gegen Verwarnungs- und Bußgeldverfahren durch das Blitzlichtgewitter auf der B27 ist nach den Worten von Rechtsanwalt Dr. Christian Müller »ein Sonderfall«.

Einer der beiden Blitzer in der Nähe des Gewerbegebietes »Bullenbank« bei Walddorfhäslach. FOTO: ZENKE
Einer der beiden Blitzer in der Nähe des Gewerbegebietes »Bullenbank« bei Walddorfhäslach. FOTO: ZENKE
Einer der beiden Blitzer in der Nähe des Gewerbegebietes »Bullenbank« bei Walddorfhäslach. FOTO: ZENKE

WALDDORFHÄSLACH/REUTLINGEN. Dass sich das zuständige Amtsgericht Reutlingen angesichts von schätzungsweise etwa 20000 Einsprüchen, die gegen die massenhaften B-27-Bußgeldbescheide zu erwarten sind, offenbar an der Grenze des Machbaren sieht, und damit in vielen Fällen die Verjährung droht, ist für den Juristen außergewöhnlich.

»Bei anderen Bußgeldbehörden und Gerichten funktioniert's. Da ist Verjährung sehr selten. Und auch in Reutlingen funktioniert es normalerweise problemlos. Der B27-Blitzer ist jetzt ein Sonderfall«, sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Müller von der Reutlinger Kanzlei Völker und Partner auf GEA-Anfrage. 

Umfrage (beendet)

Macht es Sinn zu blitzen, wenn die Ertappten nicht zur Rechenschaft gezogen werden können?

Der B27-Blitzer überfordert die Behörden: Die Chance für »geblitzte« Autofahrer, ohne Folgen davonzukommen, ist dann besonders hoch, wenn sie Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid einlegen.

28%
61%
11%

»Dieser Zustand ist ein Dilemma für den Rechtsstaat - aber wie will der Staat darauf reagieren? Das Land kann sich ja nicht einfach zwanzig Richterstellen aus den Rippen schwitzen«, meint der Jurist weiter. Doch woher kommen die vielen Einspruchsverfahren?

»Einspruch erheben Leute, die sich wahnsinnig darüber aufregen, dass dort bei Tempo 60 geblitzt wurde - obwohl man subjektiv das Gefühl hatte, dass dort die Baustelle endet«, sagt Müller. Andere würden's ja einsehen zu schnell gefahren zu sein, »wollen aber weg vom Fahrverbot«. Schließlich gebe es dann auch noch »diejenigen, die vom überlasteten Amtsgericht Reutlingen gelesen haben, und auf Verjährung setzen«. Denn Einspruch zu erheben ist das gute Recht jedes Bürgers, und dazu noch ganz einfach und ohne Anwalt möglich.

Wer geblitzt worden ist, bekommt zunächst bekanntermaßen eine so genannte Anhörung zugestellt. In diesem Schreiben an den Halter des geblitzten Fahrzeugs wird der Tatvorwurf beschrieben, und kann direkt abgestritten werden. Typischerweise etwa deswegen, weil der Fahrzeughalter nicht der Fahrer gewesen ist. In anderen Fällen auch bei Zweifeln an der Korrektheit der Messung, was heutzutage aber meistens vergeblich sei. Ein Einspruch muss aber nicht begründet werden. Vor Gericht landet das Verfahren erst, wenn die Bußgeldbehörde dem Einspruch nicht abhilft, sprich das Verfahren einstellt, oder den Bußgeldbescheid abändert. Dass Verfahren aber einfach eingestellt werden, ist nicht der Normalfall - und deshalb türmt sich offenbar aktuell ein Berg von Fällen vor dem Amtsgericht Reutlingen auf. (GEA)