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Aktuell Demokratie

Bürgerentscheid im Metzinger Bäderstreit am 18. November?

Metzinger Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für zulässig. Gemeinderat beschließt am 4. Oktober

Der Gemeinderat möchte ein modernes Kombibad bauen, eine Bürgerinitiative will dagegen mithilfe eines Bürgerentscheids erreichen
Der Gemeinderat möchte ein modernes Kombibad bauen, eine Bürgerinitiative will dagegen mithilfe eines Bürgerentscheids erreichen, dass Frei- und Hallenbad in Metzingen lediglich saniert und an Ort- und Stelle erweitert werden. ARCHIVFOTO: PFISTERER Foto: Markus Pfisterer
Der Gemeinderat möchte ein modernes Kombibad bauen, eine Bürgerinitiative will dagegen mithilfe eines Bürgerentscheids erreichen, dass Frei- und Hallenbad in Metzingen lediglich saniert und an Ort- und Stelle erweitert werden. ARCHIVFOTO: PFISTERER
Foto: Markus Pfisterer

METZINGEN. Der Metzinger Bäderstreit geht in die nächste Phase. Wie berichtet, wird sich der Metzinger Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 4. Oktober, mit dem Bürgerbegehren befassen, das eine Gruppe von Einwohnern am 17. August bei der Stadtverwaltung eingereicht hat. Diese Bürgerinitiative möchte die jetzigen Frei- und Hallenbäder erhalten und ausbauen und den am 17. Mai mit großer Mehrheit gefassten Gemeinderatsbeschluss für den Bau eines Kombibads im Freizeitgelände Bongertwasen kippen.

Mittlerweile sind die Unterlagen für die Gemeinderatssitzung über die Homepage der Stadt Metzingen abrufbar. Darin geht die Stadtverwaltung nach eingehender Prüfung davon aus, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, und schlägt dem Rat vor, am Sonntag, 18. November, einen Bürgerentscheid anzuberaumen. Für den Entscheid entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 50 000 Euro.

Zum Verfahren in Sachen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid macht das Gesetz in Paragraf 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg genaue Vorgaben. Der Handlungsspielraum des Gemeinderats ist danach gering. Spätestens zwei Monate nach Einreichung des Bürgerbegehrens muss der Rat über dessen Zulässigkeit entscheiden. »Diese Entscheidung birgt keinerlei Ermessensspielraum, sondern beruht einzig und allein auf der juristischen Prüfung der Zulässigkeitskriterien«, heißt es in der von den Ordnungs- und Hauptamtsleitern Albrecht Gaiser und Patrick Hubertz gefertigten zehnseitigen Sitzungsvorlage.

Sind die Würfel für einen Bürgerentscheid also offensichtlich bereits gefallen und steht nur noch das Pflichtvotum des Gemeinderats dafür aus, gibt es bei der Ausgestaltung des Entscheids Spielraum für das Gremium. Sowohl der Termin ist verhandelbar, solange er spätestens vier Monate nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens liegt.

»Diese Entscheidung birgt keinerlei Ermessensspielraum«

Als auch kann die von der Bürgerinitiative gestellte Abstimmungsfrage geändert werden – was die Verwaltung dem Rat empfiehlt. »Sind Sie dafür, dass die vorhandenen beiden Bäder (Hallen- und Freibad) saniert und erweitert werden sollen und somit kein Kombibad am Bongertwasen gebaut werden soll?« So lautet der Verwaltungsvorschlag. Die BI hatte auf ihren Unterschriftenlisten das Kombibad, das sie nicht für notwendig hält, in ihrer fett gedruckten Entscheidungsfrage nicht erwähnt, sondern nur in der darunterstehenden, in magerer und kleinerer Schrift ausgeführten Kurzbegründung. Da bei einem Bürgerentscheid aber nur eine Frage, keine Begründung auf dem Stimmzettel stehen wird, will die Verwaltung mit den Frage-Ergänzungen den zur Abstimmung stehenden Sachverhalt präzisieren. Dieser Vorgehensweise hat die Bürgerinitiative bereits »einvernehmlich zugestimmt«, halten Gaiser und Hubertz fest.

Bei einem Bürgerentscheid abstimmen dürften alle wahlberechtigten Metzingerinnen und Metzinger, diese müssen also mindestens 16 Jahre alt sein. Die Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 4. Oktober, beginnt um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Metzinger Rathauses. (GEA)