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Aktuell Wohnbebauung

Am Nordrand von Häslach soll ein neues Baugebiet die Wohnraumnot lindern

Der Walddorfhäslacher Gemeinderat beschloss die Satzung für den Bebauungsplan »Brunnfeldstraße«. Der Beschluss stand allerdings kurz auf der Kippe.

Diese Obstbäume sollen im künftigen Baugebiet »Brunnfeldstraße« in Häslach stehen bleiben.
Diese Obstbäume sollen im künftigen Baugebiet »Brunnfeldstraße« in Häslach stehen bleiben. Foto: Veit Müller
Diese Obstbäume sollen im künftigen Baugebiet »Brunnfeldstraße« in Häslach stehen bleiben.
Foto: Veit Müller

WALDDORFHÄSLACH. Von Walddorfhäslach nach Reutlingen, Tübingen und Stuttgart ist es nicht weit. Weil Wohnraum in den Städten knapp und teuer ist, zieht es viele Menschen zum Wohnen aufs Land. Das spürt auch Walddorfhäslach. »Der Bedarf ist da. Wir haben eine hohe Nachfrage in der Gemeinde nach zusätzlichem Wohnraum«, sagt Bürgermeisterin Silke Höflinger. Ein neues Baugebiet am Rande Häslachs soll etwas Druck aus dem Kessel nehmen, doch welche Art Häuser dort entstehen sollen, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.

Nördlich der Brunnfeldstraße besteht »eine kurzfristige Entwicklungsmöglichkeit«, betonte Höflinger in der jüngsten Gemeinderatssitzung noch einmal. Dieses beschleunigte Bebauungsplanverfahren hat eine besondere Gesetzlage (Paragraf 215 a) im Baurecht ermöglicht, die die Gemeinde nutzen will. Allerdings muss bis Ende des Jahres eine Satzung für den Bebauungsplan stehen. Deshalb hatte es der Gemeinderat nun auch eilig, einen solchen Beschluss zu fassen.

Streuobstwiese teilt Baugebiet in zwei Hälften

Doch der Beschluss stand jetzt noch einmal auf der Kippe. Zur Vorgeschichte: Bereits im Dezember 2022 hatte der Gemeinderat frühere Beschlüsse über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Brunnfeld bestätigt. Weil es von öffentlicher Seite Einwendungen in Sachen Naturschutz gab, wurde ein Gebiet mit Streuobstbestand (nicht zuletzt auch aus Zeitgründen) aus dem Bebauungsplan herausgenommen. Diese Streuobstwiese teilt das künftige Baugebiet an der Brunnfeldstraße nun praktisch in zwei Hälften auf.

Nach dieser Änderung in Sachen Obstbäume schien die Abstimmung im Gemeinderat über die Satzung für den Bebauungsplan »Brunnfeldstraße« nur noch eine Formsache. Doch weit gefehlt. Der Grund: Der Entschließungsträger KE LBBW sieht in dem Bereich Brunnfeld nun ein »allgemeines Wohngebiet« vor, mit »Einfamilienhäusern und keinen Reihenhäusern«.

Gemeinderat will auch Reihenhäuser

Diese Aussage brachte einige Gemeinderäte auf den Plan. Frieder Klein (FWV) kritisierte, »dass keine Reihenhäuser möglich sind. Das hatten wir anders besprochen«. Auch Martin Bayer (SPD) sah dies so: »Es muss möglich sein, dass wir da Reihenhäuser bauen können«. Er drängte darauf, dass die Rahmenparameter für den Plan geändert werden und stellte letztlich sogar den Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes infrage. Auch die Argumente vonseiten des Erschließungsträgers, wie »offene Bauweise« und »das Landschaftsbild nicht zu sehr verdichten«, konnte das Gremium nicht wirklich überzeugen.

Doch die Satzung muss bis Ende des Jahres stehen. Der Zeitdruck war deshalb groß. Der Bürgermeisterin gelang es schließlich doch noch, ein positives Ergebnis im Gemeinderat zu erreichen. Der Satzungsbeschluss bedeute ja nicht, dass die bisherigen Beschlüsse im Gemeinderat zum Bebauungsplan geändert würden, meinte sie. Reihenhäuser seien mit dem jetzigen Satzungsbeschluss noch nicht ausgeschlossen. Man wisse allerdings »momentan halt auch noch nicht, wie die Eigentümer bauen wollen«.

Im Nachgang zum Bebauungsplan könne man sich »sehr wohl noch für eine Reihenhausbebauung« entscheiden, auch wenn der Plan jetzt eher auf Einfamilienhäuser angelegt sei, argumentierte Höflinger. Diese Zusage konnte die Mehrzahl der Gemeinderätinnen und –räte überzeugen. Mit neun Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen wurde die Satzung für den Bebauungsplan »Brunnfeldstraße« in Häslach vom Gremium schließlich akzeptiert. (GEA)