BAD URACH-WITTLINGEN. Noch immer leben Laura Pippig und Roman Raffler gemeinsam mit ihren drei kleinen Kindern im Bad Uracher Stadtteil Wittlingen. Dabei möchte die Familie schon seit 2023 aus ihrem schadhaften Einfamilienhaus ausziehen. Pippig und Raffler klagen deshalb gegen den Vorbesitzer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Die beiden hatten das 170 Quadratmeter große Haus im September 2021 gekauft und danach Mängel festgestellt. Allerdings ist der Prozess vor dem Landgericht Tübingen noch immer nicht abgeschlossen.
Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob es im Herbst 2024 zu einer Entscheidung kommen könnte. Schließlich war für den 25. November eine Verkündung im Rechtsstreit des Landgerichts Tübingen geplant. Ob es sich dabei um ein Urteil gehandelt hätte ist allerdings unklar. Das Landgericht hat den Termin in der Folge dann immer wieder verschoben, erst auf den 2. Dezember, dann auf den 16. Dezember. Nun ist die Verkündung der Richterin Birgitta Fuhrmann für den 9. Januar 2025 terminiert.
Verschiebungen sind üblich
Sebastian Wiest, Richter am Landgericht und Pressesprecher in Zivilsachen, ordnet die erste Verschiebung des Termins ein, für die das Gericht dienstliche Gründe genannt hatte: »Ob ein dienstlicher Grund für eine Terminverlegung vorliegt, entscheidet der zuständige Richter. Eine Verlegung eines Verkündungstermins aus dienstlichen Gründen kommt des Öfteren vor und ist also nicht unüblich.« Wiest geht auch auf den Inhalt des Termins ein, bei dem eine »Entscheidung« verkündet werden sollte: »Ob diese Entscheidung dann ein Urteil sein wird, wird sich erst im Termin zeigen.«
Für die zweite Verschiebung auf Mitte Dezember nannte das Gericht im Schreiben an die Kläger Laura Pippig und ihren Ehemann Roman Raffler erneut dienstliche Gründe, die dritte Verschiebung auf Januar war dann einer Erkrankung der Richterin geschuldet. Für die betroffene Familie bedeutet das weiterhin Unklarheit darüber, ob sie den Kaufvertrag rückabwickeln kann. Also ob sie die für das Haus gezahlten 550.000 Euro zurück bekommt und aus dem nur teilweise bewohnbaren und schadhaften Haus ausziehen kann.
Einliegerwohnung mit Schimmelbefall
Die Einliegerwohnung in der Hangetage können Pippig und Raffler wegen des schwarzen Schimmels und der hohen Feuchtigkeit nicht nutzen. Ab dem Erdgeschoss gibt es aber keine Gesundheitsgefahr mehr. Der Boden des später angebauten Wintergartens hat sich gesenkt, wie die Frau des Verkäufers nach dem Kauf Laura Pippig schrieb. Ein von den Klägern Pippig und Raffler beauftragter Gutachter kam später zu dem Ergebnis, dass sich der Anbau mit dem Wintergarten auch künftig weiter heben oder senken wird.
Der Vorbesitzer und Verkäufer hat sich auf eine schriftliche GEA-Anfrage, wonach er doch seine Sicht auf den Rechtsstreit schildern soll, vom Herbst 2023 bis heute nicht gemeldet.
Mehr Verständnis aus dem Ort
Nachdem der GEA im November 2023 zuerst über den Rechtsstreit berichtete, folgten auch andere Medien wie die Stuttgarter Zeitung, der SWR, das ZDF, Sat.1 und RTL. »Dieses Medienecho war für uns sehr positiv, weil die Leute aus dem Ort Bilder gesehen haben und unsere Position verstehen. Nun begegnen sie uns hier sehr sehr nett und sind sehr hilfsbereit«, sagt Laura Pippig am Freitag dem GEA. Dass der Termin immer wieder verschoben wurde, sei für sie natürlich unangenehm. Eine gewisse Angst vor dem Ergebnis spiele auch eine Rolle. »Wir überlegen, was passiert, wenn die Entscheidung so oder so ausfällt. Aber darüber machen wir uns ja schon lange Gedanken«, ergänzt ihr Mann Roman Raffler. (GEA)