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Ärger um Verträge

METZINGEN-NEUHAUSEN. Die landwirtschaftlichen Grundstücke, die im Besitz der Stadt sind, sollen für neun Jahre an Vollerwerbslandwirte weiter verpachtet werden. Doch der Pachtvertrag, den Jochen Krohmer vom Metzinger Amt für Wirtschaft, Liegenschaften und Tourismus ausgearbeitet hatte, stieß bei den Neuhausener Ortschaftsräten vor allem in einem Punkt auf harsche Kritik: Krohmer wollte die Landwirte mehr in die Pflicht nehmen, Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden zu ergreifen.

Krohmers Forderungen: Kein Anbau in Waldnähe, keine Monokulturen mit Mais, sonst hat der Pächter keinen Anspruch auf Ersatz des Wildschadens, Schützzäune bei Aussaat von gefährdeten Feldfrüchten (Mais, Kartoffeln), Ernterückstände müssen entfernt werden und beim Setzen von Zäunen ist ein Schutzstreifen frei zu mähen.

Diese Forderungen gingen den meisten Ortschaftsräten zu weit. Wegen des hohen Landschaftsverbrauchs durch Neubaugebiete und die neue B 28 seien die Landwirte immer weiter an den Waldrand gedrängt worden. Dies könne man den Bauern nicht anlasten, meinte Friedemann Salzer. Auf der anderen Seite warf er den Jagdpächtern vor, in der Vergangenheit »keine gute Arbeit geleistet« zu haben. Die Forderungen Krohmers hielt er für »problematisch«.

Öfter abdrücken

Ähnlich sah es Karl Schäfer. Weil die Wildschweinpopulation immer noch so groß sei, seien die Jäger nicht effektiv genug gewesen. Wenn es mehr Tiere gebe, müssten die Jäger halt mehr Zeit aufwenden und mehr Wildschweine schießen. Man könne das Problem nicht einfach auf die Landwirte verlagern.

Die Ortschaftsräte stimmten schließlich dafür, den ganzen Auflagen-Katalog Krohmers zu streichen. Sie ersetzten ihn durch einen einzigen Satz: Es wird erwartet, dass die Landwirte und Pächter bei den vorbeugenden Maßnahmen zur Wildschadensverhütung, insbesondere bei Schutzmaßnahmen wie dem Aufstellen von Schutzzäunen, mit den Jägern und Jagdpächtern zusammenarbeiten.

Krohmer gab aber noch zu bedenken, dass die Stadt ihre Flächen auch einmal nicht weiter verpachten könnte, wenn das Missverhältnis von Pachtertrag und Wildschadenszahlungen zu groß werden würde. Die Pachtdauer beträgt nach den neuen Verträgen für Vollerwerbslandwirte neun, für Nebenerwerbsbetriebe drei Jahre. (vit)