HECHINGEN. Dass jemand wegen Beleidigung in den Knast wandert, ist eher selten. Ein 55-Jähriger aus dem Zollernalbkreis hat es geschafft: Das Hechinger Landgericht hat ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt, der Mann bleibt ein Jahr und zwei Monate in Haft. Gericht und Staatsanwalt sahen es als erwiesen an, dass er durch Hissen der Russland-Flagge mit Z-Symbol in seinem Garten den öffentlichen Frieden gefährdet hat und dass er nach der Hausdurchsuchung den Einsatzleiter und eine Mitarbeiterin der Gemeinde bedroht hatte. Ersteren durch einen Besuch in seinem Privathaus, Letztere mit einer E-Mail, in der er ihr eine Strafe nach SHAEF-Gesetz in Aussicht stellte.
Das Problem mit der Russland-Flagge, das er laut eigener Aussage nicht auf dem Schirm hatte, war, dass bei seiner Nachbarin eine ukrainische Frau mit ihrer Tochter Unterschlupf gefunden hatte. Der Polizei wurde das gemeldet. Die kam und beschlagnahmte das Kriegssymbol.
Das war am 9. November 2022. Bereits fünf Tage später hisste der Mann eine neue Russland-Flagge mit Z-Symbol – und gleich daneben eine US-Flagge mit Q-Symbol. Dem Zeichen der Querdenker. Die Polizei kam mit Durchsuchungsbeschluss. Das aus gutem Grund, denn der Mann war kein unbeschriebenes Blatt, war in der Reichsbürger-Szene in Erscheinung getreten. Weil er zunächst nicht anwesend war, öffneten die Polizisten gewaltsam die Garage. Dabei wurde das Tor beschädigt.
Der Mann kam, sah das Malheur, beschimpfte den Einsatzleiter als »Arschloch« und drohte, dass alle wegen des »bewaffneten Überfalls« und »Einbruchs« zur Rechenschaft gezogen würden; eine entsprechende Mail schickte er an den Bürgermeister und an die Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung sowie auch an die US-amerikanische Militärpolizei.
Besuch beim Einsatzleiter
Was wohl neben dem Symbol des russischen Aggressors im Ukraine-Krieg bei der Urteilsfindung am schwersten ins Gewicht fiel, war die Tatsache, dass der Mann eine Rechnung für das kaputte Garagentor schrieb und diese beim Einsatzleiter persönlich abgab, »damit die Botschaft dort ankommt, wo sie ankommen sollte«. Er habe »gar nichts gemacht«, habe niemanden bedroht, versichert der Mann. Das bestätigt auch seine Verlobte, die als Zeugin aussagt. Das »Z«? Ein Freiheitssymbol, sagt sie.
Warum also die Flaggen? Ihm sei viel Unrecht widerfahren, und er habe zeigen wollen, »dass jemand da ist, der mich beschützt«. Ob er glaube, dass es SHAEF, das 1943 gegründete »Oberkommando der Alliierten Streitkräfte«, immer noch gebe? Das habe ihm niemand beantworten können, sagt er. Vermutlich gebe es das. Dass er die Polizei beleidigt habe, bedaure er, versichert er. Bei der Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung entschuldigt er sich.
Wenn Verurteilung, dann nur auf Bewährung, plädiert der Verteidiger. Gegen das Urteil des Hechinger Amtsgerichts war er mit seinem Mandanten in Berufung gegangen, genau wie der Staatsanwalt, der eine höhere Haftstrafe forderte. Beides wurde abgelehnt, es bleibt bei einem Jahr und zwei Monaten. Acht Monate Untersuchungshaft werden angerechnet. (GEA)