KREIS TÜBINGEN/REUTLINGEN. Der erste große Schritt ist geschafft, der zweite auf dem besten Weg: In der Sitzung am Dienstag, 22. Juli, in Balingen will der Regionalverband den Regionalplan für die Freiflächen-Photovoltaik als Satzung beschließen. Zum Jahreswechsel soll dann der Plan für die Windkraft folgen. Damit sind die Vorgaben des Landes für den Ausbau der Erneuerbaren Energien mehr als erfüllt. Auf 0,4 Prozent der Verbandsfläche können Freiflächensolaranlagen entstehen. Für Windkraft hat der Verband 2,8 Prozent der Fläche vorgesehen. Das ist mehr als vom Land gefordert. Als Flächenziel hatte das Land zwei Prozent der Fläche für erneuerbare Energien ausgegeben.

Auch der Zeitplan ist fast eingehalten. Nur bei der Windkraft überschreitet der Regionalverband die Soll-Frist für den Satzungsbeschluss vom 30. September 2025. Das hat allerdings auch seinen Grund. Schließlich mussten rund 440.000 Einwände aufgearbeitet werden. Darunter waren rund 434.000 Standardschreiben, die von rund 6.650 Personen abgegeben wurden. Den Regionalverband hat das viel Zeit und Geld gekostet. Insgesamt 104.000 Euro Mehrkosten seien dadurch angefallen, berichtet Eugen Höschele, Verbandsvorsitzender des Regionalverbandes. Zumindest einen Teil davon, »wenigstens die Hälfte«, hätten die Verbandsmitglieder gerne vom Land erstattet bekommen. Schließlich stammen die Vorgaben für die Einsprüche aus Stuttgart. »Wir sind enttäuscht, manche gar erzürnt«, berichtet Höschele aus den vorangegangenen Verbandssitzungen.
Unter diesen erschwerten Bedingungen grenzt es fast an ein kleines Wunder, dass auch die Satzung für die Windenergie-Flächen schon sehr weit im Verfahren sind. Man habe »intensiv mit den Gemeinden« zusammengearbeitet, sagt Höschele. Dazu kam ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit »unendlich vielen Außenterminen«. Bald ist das Verfahren abgeschlossen. Damit konnte ein Wildwuchs an Windkraftanlagen in der Region verhindert werden. Ohne Satzung wären sie privilegierte Bauvorhaben geworden und hätten sich damit der kommunalen Planung entzogen. »Jetzt sind die Gemeinden und Städten dran«, sagt Höschele. Kommunen könnten sich an Anlagen beteiligen und als Wertschöpfung für ihre Haushalte heranziehen. »Das ist ein wichtiges Argument für die Akzeptanz.«
1.000 Hektar für die Sonnenenergie
Während die Planung zur Windkraft erhebliche Kontroversen im Verbandsgebiet ausgelöst hat, gingen die Planungen zur Solarenergie vergleichsweise geräuschlos über die Bühne. Das letzte Anhörungsverfahren endete am 21. Mai. 101 Stellungnahmen gingen ein, nur zwei davon von Privatpersonen. Keine der Anmerkungen hat zu einer größeren Änderung des Planes geführt. Aufgenommen wurden insgesamt 78 Gebiete mit einer Fläche von über 1.000 Hektar. Der größte Teil davon, nämlich 63, sind vorbelastet. Das heißt, sie liegen an Straßen, Hochspannungsleitungen oder Solarparks. Fast die Hälfte der Flächen befindet sich im Zollernalbkreis. Der Landkreis Reutlingen ist mit 24 Prozent Flächenanteil beteiligt, der Landkreis Tübingen mit 17 Prozent.
Anders sieht die Verteilung bei der Windenergie aus. Da liegen 57,3 Prozent der Flächen im Landkreis Reutlingen. Mit 23,7 Prozent ist der Zollernalbkreis beteiligt und mit 18,9 Prozent der Landkreis Tübingen. Seit der ersten Offenlage der Pläne hat sich einiges geändert: Zehn Vorranggebiete werden nicht mehr weiterverfolgt (siehe Infobox), zwei Gebiete in Grafenberg und im Bereich Zwiefalten kamen neu dazu. Bei letztere handelt es sich im schon bestehende Windparks, die mit weiteren Windrädern ergänzt werden. 26 Gebiete wurden geändert. Nur vier übernahm der Regionalverband so wie ursprünglich vorgesehen.
Knapp 7.000 Hektar für die Windenergie
Es sind vor allem militärische Belange, die dazu führten, dass ganze Gebiete aus der Planung genommen wurden. Damit verbleiben nun von den im Entwurf 2023 noch vorgesehenen 40 Vorranggebiete mit knapp 9.200 Hektar, 32 Gebiete mit rund 7.000 Hektar Gesamtfläche. Kein einziges davon hat noch den Status »sehr konfliktbehaftet.« Alle sind in der Regeln 1.000 Meter von Wohn- und Mischgebieten entfernt, mindestens aber 750 Meter. Für 28 Standorte gibt es schon Anträge von Windkraft-Projektierern, sagt Verbandsdirektor Dirk Seidemann.
Die Windenergie-Planungen befinden sich noch bis Oktober in der Offenlage. Möglichst bis zum Jahreswechsel sollen sie als Satzung beschlossen werden. Dann sind die möglichen Standorte der Anlagen festgelegt. Damit ist es aber nicht getan, betont Höschele. Für den Bau der Windräder braucht es noch Trassen, Leitungen und Umspannwerke. "Dazu brauchen wir Grundstücke", sagt Höschele. Und es werden weitere Eingriffe in die Natur nötig sein." (GEA)
Bundeswehr hatte Einwände
Vor allem aufgrund von Einwänden der Bundeswehr fielen insgesamt zehn Vorranggebiete aus den Planungen des Regionalverbandes für die Windkraft raus. Um folgende Gebiete handel es sich: Reutlingen-Mittelstadt, Hayingen-Münzdorf, Münsingen-Hundersingen und Bremelau, Zwiefalten Sonderbuch und Vorderer Tautschbuch, Tübingen/Kusterdingen, Albstadt und Albstadt/Meßstetten und Rosenfeld-Tübingen. (iwa)

