TÜBINGEN. Am Ende wurde der Verbotsantrag knapp vom Verwaltungsausschuss abgelehnt (9 stimmten dafür, 11 dagegen). Vorangegangen war die Ankündigung von Boris Palmer, im Falle eines Votums für das nach seiner Auffassung »rechtswidrige« Verbot, erstmals in seiner zehnjährigen Tätigkeit als Oberbürgermeister sein Veto einzulegen. Dann hätte das Regierungspräsidium Tübingen zunächst eine Prüfung vornehmen müssen, ob der Beschluss überhaupt zulässig ist.
Vertreter der AL/Grüne verwiesen darauf, dass Wildtiere in reisenden Zirkusbetrieben generell nicht tiergerecht gehalten werden könnten. Sie führten zahlreiche Verstöße in der Vergangenheit an und forderten: »Wir sollten ein Zeichen setzen.« Der Tübinger Ordnungsamtsleiter Rainer Kaltenmark zitierte Gerichtsurteile, wonach sich ein Verbot um einen Eingriff in die Berufsfreiheit handle.
Palmer sah Streit vor Gericht voraus. »Und wir würden verlieren«, so Palmer. Für ein Verbot müssten Bundesgesetze geändert werden. Rudi Hurlebaus (CDU) befand: »Wer Wildtiere im Zirkus ablehnt, soll einfach nicht reingehen.« Tierhaltung sei allgemein problematisch.