KIRCHENTELLINSFURT. Fünf Monate ist es her, als das Verwaltungsgericht Mannheim den Bebauungsplan für den Kirchentellinsfurter Baggersee für null und nichtig erklärt hat. In einem Bebauungsplan könne weder die Ausübung des Gemeingebrauchs an einem oberirdischen Gewässer oder das Verhalten am Uferbereich noch das Betreten der freien Natur und Landschaft sowie des Waldes geregelt, beschränkt oder verboten werden, urteilte damals der 8. Senat in Mannheim. Die Badesaison ist bald vorbei, aber wie es nun weitergeht, weiß bisher immer noch niemand. Gespräche zwischen Gemeinde, Landratsamt und Fischereiverein haben zwar stattgefunden. Allerdings bisher ohne Ergebnis.
Noch bis einschließlich Sonntag, 5. Oktober, haben die Vohrers ihr Kiosk am Baggersee geöffnet. Dann endet der Betrieb für dieses Jahr. Erfolgreich sei die Saison nicht gewesen, antwortet Vildana Vohrer auf GEA-Nachfrage. Das habe einerseits am wechselhaften Sommerwetter gelegen, andererseits am Gerichtsurteil. Die rechtliche Auseinandersetzung hat den beiden Betreibern sehr geschadet. Auch habe die Berichterstattung über das Verfahren in Mannheim viele Gäste verunsichert, so Vohrer. Es sei der Eindruck entstanden, dass der Kiosk geschlossen habe.
Kioskbetreiber wollen im nächsten Jahr wieder öffnen
Die Kioskbetreiber wollen auf jeden Fall im nächsten Jahr wieder öffnen. »Für uns wäre es fatal, wenn wir im kommenden Jahr nicht mehr weitermachen könnten, da es um unsere Existenz geht«, schreibt Vildana Vohrer. Man stehe im engen Austausch mit der Gemeinde, um eine Lösung zu finden. Ein Aus wäre für Ihre Familie existenzbedrohend, so Vohrer weiter. Außerdem sei es »für die Region ein großer Verlust, wenn diese Oase verschwinden würde«, merkt die Kioskbetreiberin an.
Das Gerichtsurteil habe bei den Kiosk-Gästen große Bestürzung ausgelöst. »Wir erhielten zahlreiche Anrufe, Briefe und E-Mails. Viele äußerten Unverständnis darüber, wie es zu einer Baufreigabe kommen konnte«, so Vohrer. Die Baugenehmigung erhielt das Ehepaar auf Grundlage des vom Kirchentellinsfurter Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplans. Sie haben daraufhin viel Geld in den Kiosk investiert, nicht ahnend, dass die Genehmigung auf Sand gebaut war. Das Gericht kippte schließlich den Bebauungsplan, auf dessen Grundlage die Baugenehmigung erteilt wurde.
Alle sind an einem gütlichen Ausgang des Streits interessiert
Fragt man die einzelnen Beteiligten, so äußern alle, dass sie an einem gütlichen Ausgang des Streits interessiert sind. Wie der allerdings aussehen kann, ist noch völlig ungewiss. »Wir haben den Partnern mehrfach signalisiert, dass wir an einer einvernehmlichen Lösung auf Augenhöhe interessiert sind«, so Gerd Schwarz vom Fischereiverein Reutlingen. Man wisse allerdings nicht, ob es »rechtlich umsetzbar wäre, einen Gastronomiebetrieb weiterhin aufrechtzuerhalten.«
An einer einvernehmlichen Lösung ist auch der Kirchentellinsfurter Bürgermeister Bernd Haug sehr interessiert. »Zum Wohle von Gästen, Pächtern und Fischereiverein«. Er wünsche sich, dass am See endlich Ruhe einkehre. Mit den Vohrers sei die Gemeinde sehr zufrieden. Sie hätten nicht nur den Kiosk betrieben, sondern in ihrem Bereich für Sauberkeit und Ordnung am See gesorgt. Bestätigt hatte das auch schon Hauptamtsleiter Michael Schäfer in einer Gemeinderatssitzung im Juni. »Wir haben fast keine Probleme mehr am Baggersee«, beantwortete er damals die Frage eines Kirchentellinsfurters.
Landratsamt gibt den Ball ans Regierungspräsidium weiter
Das Landratsamt betonte auf Nachfrage ein weiteres Mal, dass die Behörde nicht zu den drei Parteien gehören, die sich in der Sache einigen müssen. Gefragt seien nun Gemeinde, Fischereiverein und Pächter. Auch bei den rechtlichen Entscheidungen gibt die Behörde den Ball weiter: »Das Baurecht liegt beim Regierungspräsidium (RP)«, so die Pressestelle des Landratsamts. Es gelte nun abzuwarten, was das RP baurechtlich zu den Widersprüchen der Fischer sage. Darüber hinaus habe die Behörde »der Gemeinde erneut erläutert, wie die Zufahrten zu regeln sind«. Und weiter: »Das Landratsamt sieht keinen naturschutz- oder wasserschutzfachlichen Bedarf für weitergehende Regelungen am See, die über das hinausgehen, was es gibt.« Der Bebauungsplan ist allerdings in enger Abstimmung mit Landratsamt und Regierungspräsidium entstanden. Das hatte die Gemeinde immer wieder betont. (GEA)

