TÜBINGEN. Jede Gemeinde könne einfach einen Hebesatz darauf anwenden, so Vorstand Helmut Failenschmid bei der Hauptversammlung am gestrigen Dienstag im Sparkassen-Carré. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuerberechnung wegen der »Ungeleichbehandlung« gekippt. Sie basiert in Westdeutlichland auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, im Osten teils noch älter, die nie überarbeitet wurden.
»Alle Berechnungsmodelle, die von Herstellungskosten und aktuellem Wert ausgehen, sind eine gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme«, sagt Failenschmid. Denn dazu müssten 35 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Der Mieterbund favorisiert eine reine Bodensteuer. Folge: Wer ein großes Grundstück nicht dicht bebaut, zahlt relativ viel. Aus Sicht von Haus und Grund wäre das eine »Strafzahlung«. (GEA)