OFTERDINGEN. Die Kreisstadt Tübingen machte es vor: Geschäfte, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen für jedes Teil an Einwegverpackungen, dazu gehören auch Kaffeebecher, für Einweggeschirr und -besteck zweistellige Centbeträge als Verpackungssteuer ab-führen. Das Bundesverfassungsgericht wies vor knapp drei Wochen die Klage der Betreiberin eines Fast-Food-Restaurants ab und erklärte die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig.
Das macht die Steuer für andere Städte und Gemeinden interessant. Auch für die Gemeinde Ofterdingen, denn auf deren Gemarkung steht ebenfalls ein Fast-Food-Restaurant. In der jüngsten Gemeinderatssitzung teilte Bürgermeister Simon Wagner die zwiegespaltenen Gedanken der Verwaltung zur Verpackungssteuer mit: »Wir sehen Potenzial und Personalkosten.«
Mehr Leute einstellen?
Das Potenzial liegt auf der Hand: Die Gemeinde würde Einnahmen generieren. Deren Höhe könne man jedoch nicht abschätzen. Anders als die Gemeinde im Steinlachtal verfüge die Universitätsstadt am Neckar über wesentlich mehr Personal in der Kämmerei, das sich um die Verpackungssteuer kümmere. »Im Finanzbereich sind wir dünn besetzt«, räumte Bürgermeister Wagner ein.
Die Einführung dieser Steuer würde demnach den Ofterdinger Etat aufgrund höherer Personalkosten zusätzlich belasten: Die Gemeinde müsste Leute einstellen, die sich darum kümmern, die Ver-packungssteuer einzutreiben und zu verwalten. Darüber hinaus müsste der Gemeinderat eine Satzungsänderung be-schließen.
Simon Wagner räumte ein, der Müll und die Reinigung rund um das Gebäude sei zusammen genommen ein großes Thema. Zur Eröffnung des Fast-Food-Restaurants hätten dessen Betreiber eine Reinigungspflicht akzeptiert. Diese sei jedoch mittlerweile ausgelaufen. Dennoch hielten sich Betreiber daran, sagte Ofterdingens Hauptamtsleiter Alexander Schwarz: »Ums Gebäude rum machen die sauber.« (GEA)