TÜBINGEN. Entscheidung erneut vertagt. Es sollen noch rechtliche Fragen geklärt werden, damit die geplante Verpackungssteuer in Tübingen auch vor Gericht Bestand hat. Der Gemeinderat will sich am 30. Januar erneut mit dem Thema befassen und die Satzung verabschieden. Somit kann die Regelung nicht zum 1. April 2020 in Kraft treten, sondern frühestens im kommenden Sommer.
Gegen die Vermüllung des Stadtbilds hatte die Stadt im vergangenen Dezember beschlossen, eine Satzung zur Besteuerung von Einwegverpackungen zu erarbeiten. Demnach sollen beispielsweise auf Coffee-to-go-Becher, Pizzakartons und Dönerboxen 50 Cent, auf Einwegbesteckteile 20 Cent anfallen. Die städtischen Kosten für die Beseitigung von Müll aus dem öffentlichen Raum sind nach Angaben der Tübinger Stabsstelle für Umwelt und Klimaschutz von 2016 auf 2017 um 50 000 Euro gestiegen.
Die Stadt Kassel (Hessen) hatte schon 1998 eine Verpackungssteuer einführen wollen, war aber vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Mehrere Tübinger Gemeinderäte berufen sich auf die EU-Richtlinie, die die Bundesrepublik umsetzen muss: Sie sieht ein Verbot von Kunststoffprodukten wie Getränkebecher und Einwegteller ab 2021 vor.
Satzungsentwurf des Tübinger Gemeinderats