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Aktuell Streit

Tübingens OB Palmer fordert: Datenschutzbehörden ersatzlos abschaffen

Boris Palmer und die Landesdatenschutzbeauftragten: Ein Duell mit Vorgeschichte(n). Weshalb der Tübinger OB in der Vergangenheit mit den Datenschützern über Kreuz lag.

Eine Kamera am Mössinger Bahnhof. In Tübingen möchte Oberbürgermeister Boris Palmer auch den Bahnhofsvorplatz mit Kameras überwa
Eine Kamera am Mössinger Bahnhof. In Tübingen möchte Oberbürgermeister Boris Palmer auch den Bahnhofsvorplatz mit Kameras überwachen. Das sorgt für Widerspruch des Datenschutzbeauftragten des Landes. Foto: Alexander Thomys
Eine Kamera am Mössinger Bahnhof. In Tübingen möchte Oberbürgermeister Boris Palmer auch den Bahnhofsvorplatz mit Kameras überwachen. Das sorgt für Widerspruch des Datenschutzbeauftragten des Landes.
Foto: Alexander Thomys

TÜBINGEN. Das Thema Datenschutz begleitet Boris Palmer schon lange. Mindestens ebenso lange hält Tübingens Oberbürgermeister den Datenschutz für einen Hemmschuh, der insbesondere auch die Sicherheit der Bevölkerung gefährde. Im Oktober 2020 etwa titelte der GEA: »Niederlage für Palmer«. Damals hatte die Stadtverwaltung eine Liste mit auffällig gewordenen Asylbewerbern geführt, die etwa an Messerattacken beteiligt gewesen seien. Die eigenen Mitarbeiter sollten so vor Kontakten vorgewarnt werden. Der damalige Landesdatenschutzbeauftagte, Stefan Brink, erzwang die Löschung der polizeilichen Daten, die zunächst nur dem Zwecke der staatsanwaltlichen Ermittlungen dienen dürften. Was in Tübingen verboten wurde, war im Land schon damals nicht ohne Vorbild. Im »Sonderstab gefährliche Ausländer« arbeiten seit 2018 verschiedene Behörden und Institutionen zusammen - für den Baden-Württembergischen Innenminister Thomas Strobl eine »Erfolgsgeschichte«. Boris Palmer sprach damals davon, dass dies nicht der Datenschutz sei, den »die Bevölkerung sich wünscht«.

Im Februar 2023 wurde es kurioser: OB Palmer erhielt rügende Post vom Datenschutzbeauftragten, nachdem der 53-Jährige auf Social Media Bilder eines Falschparkers veröffentlicht hatte - mit sichtbarem Kennzeichen. Der Oberbürgermeister konterte mit dem Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Kassel aus 2007 und griff seinerseits den Vertreter der Datenschutzbehörde, Dr. Jan Wacke, an, da dieser an seine Privatadresse geschrieben hatte: »Die Behörde schreibt an meine Privatadresse. Woher hat sie die?« Damals sprach Palmer von einer »Schutzbürokratie«, die nur nach sich selbst schaue und dabei das Land lahmlege.

Und auch mit dem aktuellen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Tobias Keber wurde Palmer nicht glücklich. So kritisierte der Rathauschef im Juli diesen Jahres, dass er monatelang auf eine Antwort Kebers hinsichtlich der Videoüberwachung am Hauptbahnhof warten musste. Palmer tritt für diese ein, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft zu stärken. Doch der oberste Datenschützer Baden-Württembergs sah die erforderlichen Voraussetzungen - etwa einen Kriminalitätsschwerpunkt - nicht als erfüllt an. Dies sei ein »schönes Beispiel dafür, dass die Verwaltung immer Gründe findet, wenn sie etwas nicht will«, kommentierte dies Palmer und kündigte an, notfalls eine gerichtliche Klärung in Kauf zu nehmen. Derzeit ist es indes um die Videoüberwachung still geworden - Fortsetzung folgt.

In der jüngsten Glückwunsch-Debatte spricht Palmer auf Social Media nicht direkt vom Landesdatenschutzbeauftragten, doch wer gemeint ist, wird in seiner Forderung deutlich, »diese Behörden ersatzlos« abzuschaffen. Noch vor zehn Jahren habe es »diesen ganzen Quatsch« nicht gegeben, echaffiert sich Palmer. Der Tübinger OB sieht den mitunter übersteigerten Datenschutz indes grundsätzlich kritisch, wie sich im Juli 2023 zeigte, als mehrere Gemeinderatsfraktionen Zweifel an der Sicherheit von Park-Apps äußerten. »Wir versäumen die großen Chancen der Digitalisierung. Die Welt rennt weiter, und wir machen Deutschland zum Museum«, sagte der OB damals. (GEA)