Aktuell Kreis Tübingen

Tübingen plant Einführung einer Zweitwohnungssteuer

TÜBINGEN. Städte können von Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern behalten und ihre Studenten-Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden, künftig eine Zweitwohnungssteuer verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Universitätsstadt Tübingen nimmt das aktuelle Urteil zum Anlass, dem Gemeinderat in der nächsten Sitzungsrunde die Einführung einer Zweitwohnungssteuer für Tübingen zu empfehlen.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.