TÜBINGEN. 14 stadtbildprägende Gebäude sind erst einmal tabu, darunter das Schloss, die Stiftskirche und die Burse. Auf anderen Dachflächen in der Altstadt kann sich der Tübinger Gemeinderat aber durchaus die Installation von Solaranlagen vorstellen. Am Donnerstag beschloss das Gremium, Fotovoltaik-Paneele unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Bis Ende 2025. Dann soll geprüft werden, inwieweit die Umsetzung funktioniert.
Zwei Alternativen standen in der Sitzung zur Diskussion: die Variante »Vorsicht«, das heißt keine Eingriffe ins Stadtbild, für die sich Stadtrat Wilhelm Bayer (Die Linke) starkmachte, und die Variante »Aufbruch«, die Stadtplanerin Barbara Landwehr vertrat. Bisher sah die Stadtbildsatzung vor, wichtige Kulturdenkmale sowie das denkmalgeschützte Gesamtensemble der Altstadt auszunehmen und nur auf nicht einsehbaren Flächen das Anbringen von Solaranlagen zu erlauben. Nun sind sie auch innerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage in Einzelfällen und mit allerhöchstem Standard sowie in Absprache mit dem Denkmalamt zulässig. Aber auch außerhalb gelten nach wie vor sehr hohe Anforderungen.
Kosten viermal so hoch
Der Schwäbische Heimatbund lehnt den Eingriff in die Dachlandschaft der Altstadt grundsätzlich ab (der GEA berichtete). »Wir sehen die große Gefahr, dass im Sinne der Energiewende gut gemeinte Ausnahmeregelungen dazu führen, dass es kein Halten mehr gibt und die Dachlandschaft Stück für Stück ›angeknabbert‹ wird«, hieß es in einer Stellungnahme des Vereins. Ein weiteres Gegenargument sei der zu erwartende bürokratische Aufwand für die Prüfung von Anträgen.
Da die vorgeschriebenen hohen Anforderungen an mögliche Anlagen rund viermal so viel kosten wie reguläre, sei davon auszugehen, dass es ohnehin nicht allzu viele Interessenten geben wird, argumentierte Oberbürgermeister Boris Palmer. Im vergangenen Jahr seien bei der Verwaltung lediglich 15 Anfragen zu Solaranlagen eingegangen. Die Zahl von 100 Dächern, die in ganz Tübingen jährlich ans Stromnetz gehen, sei insgesamt viel zu gering.
Martin Sökler (SPD) schlug vor, in zwei Jahren auch die Frage bei der Stiftskirche noch einmal aufzuwerfen, wenn es bis dahin ansprechende Ziegel zur Gewinnung von Solarenergie gibt, da man hier eine sehr große Fläche nutzen könnte: Das Heizen der Kirche für die Dauer eines Gottesdienstes koste nämlich 1 500 Euro. »Die Stiftskirche wäre wunderbar geeignet«, stimmte David Hildner (Die Fraktion) zu. Man könne nicht verlangen, Windräder auf der Alb und im Rammert aufzustellen, die Tübinger Altstadt aber unangetastet zu lassen.
»Wir sind uns einig, dass die Altstadt etwas ganz Besonderes ist und geschützt werden muss«, betonte Dietmar Schöning (FDP). Man sei aber auch dem Klimaschutz verpflichtet. Mit der Lockerung der Vorschriften würde man mit äußerster Vorsicht versuchen, zur Gewinnung erneuerbarer Energie beizutragen. Bayer plädierte dafür, generell erst einmal abzuwarten, wie sich der Markt für Solarziegel entwickelt. Bisher gebe es nur einen Hersteller mit begrenzten Lieferzeiten. Dieser sei gar nicht in der Lage, Anfragen in den nächsten zwei bis drei Jahren nachzukommen, vermutete Bayer. Er sprach sich daher im Namen seiner Fraktion gegen Einzelfallentscheidungen aus, die das historische Stadtbild verändern.
Mit seinem Vorschlag, den Beschluss um zwei Jahre zu verschieben und sich stattdessen auf die Außenbezirke zu konzentrieren, fand er jedoch keine Mehrheit. »Witterungsfähige Solarziegel wird es in zwei Jahren nicht geben«, ist Palmer überzeugt. »Deshalb macht das Verschieben keinen Sinn.« (GEA)

