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Aktuell Gastronomie

Tübingen legt neue Regeln für Außengastronomie fest

Die Stadt Tübingen legt neue Regeln für die Gastronomie im Freien fest. Seit Corona hat sich die Kneipenszene teilweise nach draußen verlagert. Was nun für Bestuhlung, Toiletten und Öffnungszeiten gilt.

Selbst bei 10 Grad über null ist der Druck nach draußen groß: Die Tübinger Kneipenszene, hier am Marktplatz, verlagert sich zune
Selbst bei 10 Grad über null ist der Druck nach draußen groß: Die Tübinger Kneipenszene, hier am Marktplatz, verlagert sich zunehmend ins Freie. Foto: Conzelmann
Selbst bei 10 Grad über null ist der Druck nach draußen groß: Die Tübinger Kneipenszene, hier am Marktplatz, verlagert sich zunehmend ins Freie.
Foto: Conzelmann

TÜBINGEN. Frische Luft und flanierende Menschen: Die Tübinger Kneipenszene spielt sich selbst bei Kältegraden zunehmend im Freien ab. Weil die Außengastronomie auf öffentlichen Flächen boomt, mischt die Kommunalpolitik die Karten neu. Man wolle den Altstadtrahmenplan »zeitgemäß und an die aktuellen Bedürfnisse«, anpassen, heißt es im Rathaus. Andererseits soll Wildwuchs vermieden werden.

Die Regeln gab zunächst Corona vor: Während der Pandemie verlagerte sich das Trinken nach draußen, aus fünf Tischen wurden zehn. Das blieb so: Die vergrößerten Flächen im Außenbereich sind nur teilweise wieder auf den alten Stand zurückgebaut. Wirte und Gäste finden am Draußen-Trinken Gefallen.

Nebeneffekt von Corona

Damit die Szene nicht aus den Fugen gerät, steckten die Stadträte am Montag die Claims für konzessionierte Gaststätten neu ab. Demnach darf die Kneipe draußen nur so groß sein wie im Inneren. Im Verwaltungsdeutsch heißt das: Die Fläche zur Außenbewirtschaftung darf künftig maximal der baurechtlich genehmigten Fläche der Innengastronomie entsprechen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: In Fällen unzumutbarer Härte für die Gaststättentreibenden könne hiervon abgewichen werden, so Oberbürgermeister Boris Palmer.

Ein Nebeneffekt von Corona war auch, dass Lebensmittelläden plötzlich zu halben Kneipen wurden - das Rathaus nennt sie »Mischbetriebe«. Solche Betriebe dürfen bisher maximal 10 Innen-Sitzplätze und 5 Außenplätze anbieten. »Nachdem das geänderte Bedürfnis zum Aufenthalt im Freien sich auch bei den Mischbetrieben zeigt, stieg auch hier in den letzten Jahren die Nachfrage nach Außenplätzen«, stellt Palmer fest.

Dem soll nun Rechnung getragen werden, indem die Anzahl der zulässigen Außenplätze von maximal 5 auf 10 Sitzplätze angehoben wird. Da es sich um Einzelhandelsbetriebe handelt, bestand anders als in konzessionierten Gaststätten baurechtlich bisher keine Toilettenpflicht. Das wird anders ab einer bestimmten Größe: Übersteigt die Gesamtanzahl der Sitzplätze 15, so wird der Nachweis einer Gäste-Toilette gefordert. Das alles geschieht unter Vorbehalt: »Eine Erlaubnis darf nicht erteilt werden, wenn es dadurch zu unzumutbaren Belästigungen für die Anwohnenden kommen kann«, so Palmer.

»Ausnahmen zulassen«

Was in der Altstadt stets für Reibung sorgt, ist das Mobiliar. Wohin damit in der Fußgängerzone? Auch hierfür setzt eine neue Satzung Grenzen. Tische, Stühle und Schirme sind künftig außerhalb der Betriebszeit abzubauen und dürfen nicht im öffentlichen Raum gelagert werden. Die Verwaltung kann laut einem Beschluss des Verwaltungsausschusses »Ausnahmen zulassen, wenn Gaststättentreibende hierdurch unzumutbar beeinträchtigt werden und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einschließlich des Fußgängerverkehrs sowie Belange des Denkmalschutzes und der Stadtgestaltung nicht beeinträchtigt werden«.

Streitpunkt sind stets auch die Öffnungszeiten. Hier gelten klare Regeln: In konzessionierten Straßencafés ist um 23 Uhr Schluss, von Donnerstag bis Samstag um 24 Uhr. In reinen Wohngebieten eine Stunde früher. In Mischbetrieben ist das anders: Die Öffnungszeiten der Außengastronomie richten sich dort nach den regulären Ladenöffnungszeiten, maximal jedoch bis 20 Uhr. (GEA)