TÜBINGEN. Der Landesmodellversuch »Öffnen mit Sicherheit« nimmt Fahrt auf. Die tägliche Zahl an Tests und ausgegebenen Tagestickets steigt stark an. In der Woche von Montag, 8. März, bis Samstag, 13. März, wurden an den zunächst drei Teststationen zusammen knapp 1.000 Tests pro Tag durchgeführt. Nach dem Start des Modellversuchs am Dienstag, 16. März, ist die Zahl der täglich durchgeführten Tests auf 3.000 angestiegen. Das hat zu erhöhten Wartezeiten geführt.
Die Pandemiebeauftragte Lisa Federle arbeitet zudem daran, die Abläufe zu verschlanken und die Wartezeit an den Teststationen zu verringern. Für die kommenden Wochen mit schönem Wetter wird auch noch mehr Personal gesucht. Das DRK kann aufgrund der Finanzierung des Modellversuchs durch Bund und Land mittlerweile 18 Euro pro Stunde als Entlohnung anbieten. Interessierte können sich bei schnelltest@drk-tuebingen.de melden. Die Stadt sucht außerdem nach einer App-Lösung, die es erlaubt, das Tagesticket auf das Handy zu übermitteln.
Neue Ausgabestelle für die kostenlose Schnelltestkits
Ab Freitag, 19. März, ändert sich die Ausgabestelle für die kostenlosen Schnelltestkits für Friseurbetriebe, Anbieter von körpernahen Dienstleistungen, bei denen Testpflicht besteht sowie für Fahrschulen. Diese bekommen die Testkits künftig nicht mehr bei der Kreishandwerkerschaft im Handwerkerpark, sondern in der Hermann-Hepper-Halle, Westbahnhofstraße 23. Diese ist von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Ab Montag, 22. März, können dort auch Gastronomiebetriebe Testkits abholen. »Ich danke der Kreishandwerkerschaft ganz herzlich, die uns bei der Einführung der Testpflicht von Anfang an tatkräftig unterstützt hat«, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.
Aktualisierte Allgemeinverfügung
Wesentliche Anpassungen enthält auch die aktuelle Fassung der von Oberbürgermeister Palmer unterzeichneten Allgemeinverfügung. Sie regelt nun explizit, dass der Einzelhandel im Stadtgebiet ebenso wie die Außengastronomie und die Kultur während der Geltungsdauer des Modellversuchs ohne Terminvereinbarung geöffnet bleiben können, auch wenn die Inzidenz im Kreis über den Wert von 50 steigen sollte. Eindeutig geregelt wird auch, dass medizinisch notwendige Behandlungen bei Physiotherapeuten nicht von der Testpflicht erfasst sind. (pm)