MÖSSINGEN/HECHINGEN. Die Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht Hechingen sind hoch. Viele Angehörige der sieben Jugendlichen und jungen Männern, denen unter anderem vorgeworfen wird, im Frühjahr dieses Jahres einen damals 16-Jährigen entführt und misshandelt zu haben, wollen dem Prozess folgen. Sie alle müssen sich bei den Beamten der SGS, der »Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften« ausweisen und kontrollieren lassen. Anschließend werden sie durch einen Metalldetektor geführt. Die Medienvertreter haben es da etwas einfacher, doch auch hier werden die Presseausweise in Augenschein genommen.
Im Gerichtssaal angekommen - nicht immer fanden alle Angehörige auch einen Platz - teilen sich Besucher und Medienvertreter eine kleine Nische mit mehreren Stuhlreihen. Davor: Eine massive Wand aus Glaselementen, welche die Besucher vom eigentlichen Gerichtssaal trennt, in der die große Jugendkammer gegen die sieben Angeklagten verhandelt. Zu sehen gibt es dann zunächst, wie die sieben Beschuldigten in den Gerichtssaal geführt werden, Justizvollzugsbeamte führen sie an ihre Plätze, nehmen dann erst die Handschellen ab.
Allesamt sind die Männer derzeit in Untersuchungshaft - und haben sich auch dort teilweise nicht mit Ruhm bekleckert. So beschwert sich einer der Angeklagten am Ende des Prozesstages, dass er nach Stammheim verlegt werden soll - zuvor war er bereits in Freiburg und Rottweil im Gefängnis, wo es offenbar jeweils Ärger mit Mitinsassen gab. Was der Betroffene abstreitet. »Die Anstalt hält es nicht für zuträglich, dass sie dort länger bleiben«, kommentiert der Vorsitzende Richter Volker Schwarz dessen Eingabe. Und ergänzt, dass es nicht Sache des Gerichts sei, es besser zu wissen als die Verantwortlichen in der JVA. Die Verlegung solle am Mittwoch stattfinden, gibt Richter Schwarz dem jungen Mann noch mit auf den Weg.
Herausfordernde Akustik
Als alle auf ihren Plätzen sind, beginnt die öffentliche Verhandlung. Nun ist Konzentration gefragt, denn der Ton wird einzig über einen Lautsprecher in der Ecke der Zuhörernische übertragen. Und nicht immer ist Richter Schwarz bemüht, das Mikrofon vor sich zu beachten. Den meisten Angehörigen dürfte das indes nicht besonders stören - sie freuen sich über das Lächeln der Angeklagten, der zumeist einem Blickkontakt folgt. Weniger gefallen dürfte den Angehörigen, was Richter Schwarz zu sagen hat. Denn dieser berichtet am Dienstagnachmittag von den nichtöffentlichen Verhandlungen zu Verfahrensabsprachen, die das Schöffengericht mit den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft geführt hat.
Dabei haben die Verteidiger unter anderem die Teilnahme ihrer Mandanten an einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich in Aussicht gestellt, ebenso Geständnisse - entweder nur zur eigenen Tatbeteiligung, oder auch mit belastenden Aussagen für ihre Mitangeklagten. Als Schmerzensgeld bieten sie zudem Beträge zwischen 1.000 und 7.000 Euro an. Doch Richter Schwarz macht deutlich, dass die Kammer sowie die Staatsanwaltschaft in ihren angebotenen Strafrahmen doch deutlich über die Vorstellungen der Rechtsanwälte hinausgehen. Mit einer Strafe im bewährungsfähigen Bereich - also bis maximal zwei Jahren - kann wohl nur einer der Angeklagten rechnen. Oftmals stehen mehr als vier Jahre Haft im Raum. Sollten die Haupttäter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, sieht die Kammer Haftstrafen von acht Jahren und neun Monaten bis zu neun Jahren und drei Monaten für realistisch an.
Europäischer Haftbefehl bringt Fahndungserfolg
Aufgrund der Akustik fällt es schwer, die genannten voraussichtlichen Strafmaße mitzuschreiben; den Überblick zu bewahren ist bei sieben Angeklagten ohnehin schwierig. Nicht alle lassen sich zudem aus dem Zuschauerbereich gut sehen. Deutlich wird aber: Nach den langen Verfahrensabsprachen ist weitere Bedenkzeit nötig. Richter Schwarz beendet den kurzen öffentlichen Teil der Verhandlung daher zügig. Am kommenden Dienstag, 13.30 Uhr, wird das Verfahren öffentlich fortgesetzt. Davor soll erneut nichtöffentlich weiterverhandelt werden. Immer mit dem Ziel, den Opfern eine Aussage zu ersparen und das Verfahren abzukürzen - vorgesehen sind aktuell noch Verhandlungstage bis Ende Februar 2026.
Zuvor kommt im Saal noch ein interessantes Detail ans Licht. Einer der jungen Männer, dem unter anderem vorgeworfen wird, bei der Misshandlung zweier Opfer an einem Grillplatz bei Bodelshausen beteiligt gewesen zu sein und der dabei auch Morddrohungen ausgesprochen haben soll, wurde nicht in der Region festgenommen. Vielmehr wurde der Mann mittels eines europäischen Haftbefehls gesucht und nach einem Fahndungserfolg von Spanien ausgeliefert. Der junge Mann soll auch bei den Misshandlungen in einer Kellerwohnung in Mössingen dabei gewesen sein und als Fahrer der Gruppe fungiert haben. (GEA)

