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Aktuell OB-Wahl

Protest eines Tübinger Grünen gegen Teile des Urwahl-Verfahrens

Das Grünen-Mitglied Michael Proß ruft das Landesschiedsgericht an.

Mit nur einer Gegenstimme haben die Grünen in Tübingen für die Urwahl gestimmt.
Mit nur einer Gegenstimme haben die Grünen bei ihrer ersten Mitgliederversammlung in Tübingen im Oktober 2021 für die Urwahl gestimmt. Foto: Markus Niethammer
Mit nur einer Gegenstimme haben die Grünen bei ihrer ersten Mitgliederversammlung in Tübingen im Oktober 2021 für die Urwahl gestimmt.
Foto: Markus Niethammer

TÜBINGEN. Am 3. April stimmen die Mitglieder des Stadtverbands Tübingen von Bündnis 90/Die Grünen in einer Urwahl darüber ab, wen sie als Kandidaten oder Kandidatin bei der Oberbürgermeister-Wahl in Tübingen unterstützen werden. Jetzt hat der Tübinger Grüne Michael Proß das Landesschiedsgericht angerufen. Er will einen Teil der Beschlüsse für das Wahlverfahren im Rahmen einer einstweiligen Anordnung für nichtig erklären lassen.

Als Begründung nennt er Formfehler bei einem Beschluss der Mitgliederversammlung am 22. Februar. Der Beschluss zur späten Stunde habe das ursprünglich fast einstimmig beschlossene Verfahren bis zur Unkenntlichkeit verändert und gefährde damit den breiten Konsens unter den Tübinger Grünen über die Urwahl, so seine Begründung.

Im Oktober 2021 hatte die Mitgliederversammlung der Grünen mit nahezu hundert Teilnehmer eine Urwahl beschlossen. An der Entscheidung, wer für die Tübinger Grünen offiziell ins Rennen um den OB-Posten geschickt wird, sollten sämtliche Tübinger Grünen beteiligt werden. Auf dem Wahlzettel war ein sogenanntes Freifeld für eigene Vorschläge vorgesehen.

Auf einer weiteren Mitgliederversammlung am 22. Februar fand eine weitere Mitgliederversammlung des Stadtverbands statt. Beschlossen wurde dort, dass in das Freifeld nur noch Namen von Personen eingetragen werden können, die noch vor der Wahl öffentlich erklärt haben, eine Wahl anzunehmen.

Das Vorhaben, das bereits beschlossene Wahlverfahren so entscheidend zu verändern, sei weder in der Einladung noch auf der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung kommuniziert worden, bemängelt Proß. Außerdem sei die Verpflichtung, im Voraus die Annahme einer Wahl zu erklären, eine versteckte Pflicht, sich aktiv um eine Kandidatur zu bewerben. Damit wäre das Freifeld vollkommen funktionslos, so Proß. (eb)