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Aktuell Gewalt

Podcast über die Erwürgung eines Flüchtlings in Tübingen

In Tübingen gibt es seit kurzem eine Gedenktafel für Kiomars Javadi. Zwei Mitarbeiter eines Supermarkts hatten den iranischen Flüchtling vor knapp 40 Jahren getötet, nachdem er beim Klauen erwischt wurde. Strafrechtler Thomas Fischer kommentiert den Fall in einem Podcast.

Zum Gedenken an Kiomars Javadi Tötung hängt eine Gedenktafel in der Wöhrdstraße 2 in Tübingen.
Zum Gedenken an Kiomars Javadi Tötung hängt eine Gedenktafel in der Wöhrdstraße 2 in Tübingen. Foto: Paul Runge
Zum Gedenken an Kiomars Javadi Tötung hängt eine Gedenktafel in der Wöhrdstraße 2 in Tübingen.
Foto: Paul Runge

TÜBINGEN. Die Tötung Kiomars Javadi in Tübingen im Jahr 1987 ist noch heute ein Gesprächsthema. Ein Lehrling des damaligen Supermarkts »Pfannkuch« hatte den iranischen Flüchtling umgebracht, nachdem er zum zweiten Mal bei einem Diebstahlversuch ertappt worden war. Der Fall löst nicht nur in Tübingen, sondern deutschlandweit eine Debatte aus und wirft die Frage auf, ob Rassismus im Spiel war. Der Tod von Kiomars Javadi hinterlässt Spuren in der Stadt. Vor kurzem wurde in der Tübinger Wöhrdstraße eine Gedenktafel für ihn eingeweiht. Der SWR-Podcast »Kultur True Crime« erinnert an den Fall. Zu Gast ist Strafrechtler Thomas Fischer. Er beurteilt das Geschehen.

Im August 1987 soll eine Verkäuferin beobachtet haben, wie Javadi mit einem Einkaufswagen den Supermarkt durch den Hintereingang verlassen wollte. Als sie ihn darauf ansprach, ließ er den Wagen mit einem Einkaufswert von knapp 55 D-Mark stehen. Ein 18-jähriger Lehrling wurde darauf aufmerksam und bat den Flüchtling, mit ihm zu kommen und die Situation im Hinterraum zu klären. Javadi weigerte sich. Daraufhin schob ihn der Angestellte in den Raum. Laut Festnahmerecht, Paragraf 127 der Strafprozessordnung, dürfe jeder einen Dieb festhalten, erläutert der Rechtsexperte Thomas Fischer. Auch das Einsperren sei in solchen Fällen erlaubt, erläutert er. Aber man darf eben nicht »Gewalt im exzessiven Maß ausüben, um Stehlgut zurückzugewinnen«.

Fehlende Zivilcourage

Der 20-jährige Iraner floh in den Hinterhof, nachdem er in einen Finger eines Mitarbeiters gebissen hatte. Der Filialleiter, der Lehrling und ein weiterer Mitarbeiter holten ihn ein. Anschließend warf der FilialleiterJ avadi zu Boden und verdrehte sein Bein. Was folgte, gab Javadi den Rest. Etwa 18 Minuten lang hielt der Lehrling ihn im Würgegriff. »Er übte keine berechtigte Festnahme mehr aus, sondern hatte die Verhältnismäßigkeit des Festnahmerechts längst überschritten und bewegte sich in einen nicht berechtigten Exzesszustand«, so Fischer.

Die Stadt möchte ein Zeichen gegen Gleichgültigkeit setzen.
Die Stadt möchte ein Zeichen gegen Gleichgültigkeit setzen. Foto: Paul Runge
Die Stadt möchte ein Zeichen gegen Gleichgültigkeit setzen.
Foto: Paul Runge

Zwischen 15 und 30 Menschen beobachteten das Geschehen, ohne einzugreifen. Nur einer soll dem Täter zugerufen haben, er möchte doch aufhören, sonst würde das Opfer sterben. »Natürlich haben nicht alle die Todesgefahr erkannt«, vermutet Fischer. Trotzdem hätten sie eine Notfallpflicht und eine unterlassene Hilfeleistung begangen. »Je mehr Zuschauer es gibt, desto größer die Gefahr, dass sich niemand zuständig fühlt, einzuschreiten«, sagt der Jurist. Denn: »Es muss eine deutliche Angst- und Hemmschwelle überwunden werden, um mit körperlicher Gewalt gegen die Täter vorzugehen.«

Milde Strafen

Als die Polizei eintraf, war der Iraner bereits tot. Der Angestellte soll dann Javadi losgelassen haben und die Polizeibeamten vor dem »gewalttätigen Mann« gewarnt haben. Das deutet laut Fischer darauf hin, dass er nicht mit dem Tod Javadis gerechnet hat und auch nicht den Vorsatz hatte, ihn zu töten. »Mit 18 hat man nicht so viel in der Birne, was die Abschätzung von Gefahren und Kompromissen betrifft. Da kann es dazu kommen, dass so eine exzessive Handlung begangen wird«, sagt er im Podcast.

Das Landesgericht Tübingen verurteilte den Filialeiter und den Lehrling wegen fahrlässiger Tötung. Der Lehrling sei dennoch »für sein Streben nach Recht und Ordnung« gelobt worden, so der Moderator des Podcasts, Holger Schmid. Beide Mitarbeiter bekamen eine Freiheitsstrafe von nur eineinhalb Jahren. »Ich finde beide Strafen außerordentlich milde. Der Strafrahmen des Paragrafen 222, fahrlässige Tötung, geht bis fünf Jahre. Viel fahrlässiger hätte man ja eigentlich gar nicht mehr handeln können. Zu sagen, er wolle das Festnahmerecht durchsetzten, wiegt diese wirklich grobe Fahrlässigkeit nicht aus«, kommentiert der Strafrechtler.

Im März 1989 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies den Fall ans Landesgericht Stuttgart. Die Stuttgarter Richter bestätigten das Tübinger Urteil. »Neues Spiel, neues Glück oder eben neues Pech«, kommentiert Fischer. Eine Solidaritätsbekundung schließt der Rechtsexperte nicht aus. Dass diese überwogen hat, jedoch schon. »Die Kammer in Stuttgart wird den Fall schon ordentlich angeschaut haben, um zum selben Ergebnis zu kommen. Laut dem Landesgericht - und ich kann auch kein einschlagendes Argument dagegen entdecken - gab es keinen bedingten Tötungsvorsatz«, fasst Fischer zusammen. »Natürlich wird die Emotionalisierung der Tat in diesem Fall durch die Konstellation beflügelt.« Konkreter: Die Tatsache, »dass ein Asylbewerber nach einer Bagatelltat sterben musste«, löst starke Emotionen aus.

Fangprämie ausgelobt

Nachdem Javadi gestorben war, wurde bekannt, dass Mitarbeiter des Supermarkts eine sogenannte Fangprämie in Höhe von 50 D-Markt erhielten. Für einen Azubi sei das damals viel Geld gewesen, so Fischer. »Der Faktor, dass er 19 Ladendiebstähle aufgedeckt hat - davon waren 12 Asylbewerber - könnte schon ein Indiz dafür sein, Vorurteile gegen Ausländer oder ein Beuteschema zu haben«, kommentiert Moderator Schmid. »Natürlich ist das ein Indiz«, stimmt Fischer zu. Allerdings »spielen Beuteschemata, auch bei dem Profiling der Polizei eine Rolle. So werden bestimmte Menschen anhand ihres Aussehens angehalten und kontrolliert und andere nicht. Das sind Erfahrungswerte. Auch bei Fahrzeugkontrollen weiß man ungefähr, welche Autos man anhält«, gibt Fischer zu.

Der Tod Javadis bleibt weiterhin unvergessen. Bei Veranstaltungen von Tübinger Menschenrechtsgruppen wie dem Arbeitskreis Asyl und anderen wird immer wieder an das traurige Schicksal des Flüchtlings erinnert. Auch das Tübinger Epplehaus macht zum Jahrestag auf den Fall aufmerksam. Zu dem Tod des Iraners produzierte 1991 der Filmemacher Rahim Shirmahd, ein Freund Javadis, den Film »18 Minuten Zivilcourage«. (GEA)