TÜBINGEN. Freundlich habe sie sein wollen, erklärte die 36-Jährige ohne festen Wohnsitz vor dem Amtsgericht Tübingen, als sie im März vergangenen Jahres mit ihrem späteren Vergewaltiger ins Gespräch kam. Wie der Anklageschrift gegen den 60-jährigen Rumänen - der bereits mehrere Jahre in rumänischen und deutschen Gefängnissen eingesessen hat - zu entnehmen war, verstanden sich die beiden zuerst gut, tranken gemeinsam Wodka vor dem Tübinger Bahnhofs-Rewe. Im Anlagenpark dann der erste Übergriff, als der ebenfalls Obdachlose ihr zwischen die Beine griff und sie küssen wollte. »Ich will das nicht«, erklärte die 36-Jährige klar und deutlich. Trotzdem trennten sich die Wege noch nicht, später traf das zechende Paar auf einen mutmaßlichen Landsmann des 60-Jährigen. Dieser zerrte die stark betrunkene Frau hinter der Unterführung Richtung Steinlach in ein Gebüsch und begann, sich kurz nach Mittag am helllichten Tage an ihr zu vergehen. Der Angeklagte kam nach, schaute zu, machte mit - bis drei beherzte Logopäden aus einem nahen Bürogebäude die Tat beobachteten, die Polizei riefen und einschritten.
Wie sich die Ereignisse an diesem Donnerstag im März aber genau zugetragen haben, wird wohl kaum aufgedeckt werden können. Die stark suchtkranke Frau - ein Alkoholtest nach der Vergewaltigung zeigte satte 2,6 Promille an - hatte am Verhandlungstag kaum noch eine Erinnerung an die Tat, widersprach ihrer damaligen Darstellung in wichtigen Details und wirkte teilnahmslos, beinahe desinteressiert am Verfahren. Diesen Eindruck, den Richter Benjamin Kehrer von der Zeugin hatte, wurde von der Tatsache unterstrichen, dass sie trotz zugestellter Ladung - die 36-Jährige halte sich oft bei ihrem Freund in Rottenburg auf - von der Polizei hergebracht werden musste, weil sie nicht wie vereinbart zu ihrer Aussage erschienen war.
Keine nachhaltigen Schäden davongetragen
Eigentlich war sie nur für einen Termin im Jobcenter in Tübingen, erklärte die 36-Jährige, als sie vor Gericht eingetroffen war. Wie sie damals zu Protokoll gab, hatte sie die Nacht durchgemacht, heftig getrunken und gekifft. Trotzdem fühlte sie sich »normal«, betrunken sei sie nicht gewesen. An den Übergriff im Park konnte oder wollte sie sich über ein Jahr später nicht erinnern - was ebenfalls für Abschnitte der Vergewaltigung nahe den Gleisen hinter der Unterführung galt. Oralverkehr mit dem zweiten, unbekannten Mann - von ihr damals der »kleine Dicke« genannt - bejahte sie. An den darauffolgenden Sex mit den beiden Männern aber nicht. Nur daran - und das war eine verlässliche Konstante in der Darstellung der 36-Jährigen - dass sie wiederholt gesagt habe, intime Handlungen nicht zu wollen. »Ich habe mich aber zu schwach gefühlt, mich zu wehren«, sagte sie. Verletzungen oder bleibende Schäden - auch psychischer Natur - habe sie keine davongetragen, mit Ausnahme eines Blutergusses am Arm. Das bestätigte auch ein medizinisches Gutachten. Bei ihrer ersten Aussage am Tag der Vergewaltigung habe die Geschädigte sowohl den Vorfall im Park als auch Oral- und Sexualverkehr zu Protokoll gegeben, versicherten zwei Polizisten, die als Zeugen geladen waren.
Eine DNA-Untersuchung gab dieser Darstellung recht. Am Körper des 60-Jährigen fanden die Ermittler der Kriminalpolizei Speichelspuren der 36-Jährigen, ebenfalls konnte DNA des Angeklagten im Intimbereich der Geschädigten festgestellt werden - neben zwei weiteren Personen, wohl vom unbekannten »kleinen Dicken« und ihrem Freund aus Rottenburg.
Drei Sprachtherapeuten schreiten ein
Gemeldet hatten den Vorfall drei Logopäden, die aus einem nahen Gebäude heraus die Tat beobachteten. »Als meine Kolleginnen mich auf die Situation aufmerksam gemacht haben, hat eine die Polizei gerufen und zwei sind runter, um zu helfen«, erklärte der 59-jährige Sprachtherapeut. Was sich den Kollegen aus dem Fenster heraus präsentierte, war ihnen klar: »Als hätten sich die Männer an einem Objekt bedient«, sagte eine der Zeuginnen. In zwei Minuten sei man drüben gewesen, hatte »Halt!« und »Aufhören!« gerufen - worauf die zwei Täter von ihrem Opfer abließen und sich in unterschiedliche Richtungen davonmachen wollten. Dem Angeklagten lief der 59-Jährige nach und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der andere entkam unerkannt.
Die in sich konsistenten Darstellungen der Zeugen sowie die Tatsache, dass der Angeklagte schon aus der vorhergegangenen Park-Situation wusste, dass die 36-Jährige keine intime Beziehung zu ihm suche, veranlasste Richter Kehrer dazu, das von Staatsanwältin Diana Heimberger geforderte Strafmaß von zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis wegen Vergewaltigung zu verhängen. »Dass sich die Geschädigte nicht mehr an die Tat erinnern kann, ist dabei unerheblich«, erklärte Kehrer in der Urteilsbegründung. (GEA)

