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Neuer Hebesatz für Grundsteuer: Eigentümer in Mössingen zahlen künftig weniger

Einstimmig hat der Mössinger Gemeinderat den neuen Hebesatz für die Grundsteuer entschieden. Die Hälfte der Eigentümer wird weniger Steuern zahlen

Grundsteuer
156 Gemeinden in Baden-Württemberg andern Realsteuerhebesätze. (Foto Archiv) Foto: Bernd Weißbrod/DPA
156 Gemeinden in Baden-Württemberg andern Realsteuerhebesätze. (Foto Archiv)
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

MÖSSINGEN. Brauchen könnten sie es schon, das Geld aus der neuen Grundsteuer, das sich mit einem etwas höheren Hebesatz hätte leicht vermehren lassen. Doch die Verwaltung und der Mössinger Gemeinderat haben der Versuchung widerstanden. Mit dem jetzt beschlossenen Satz von 205 Prozent wird die Stadt im kommenden Jahr rund 3,15 Millionen Euro einnehmen, in diesem Jahr sind im Haushalt 3,1 Millionen veranschlagt. Die Entscheidung fiel einstimmig – ein, wie Oberbürgermeister Michael Bulander fand, wichtiges Signal an die Bürger.

»Die Stadt wird annähernd die gleiche Summe haben. Es wird keine schleichende Erhöhung geben«, versprach Bulander. Und Arno Valin (SPD) bekräftigte: »Es ist wichtig, dass wir den Bürgern zeigen, dass wir kein Geld scheffeln wollen.« Aufkommensneutral soll die neue Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke sein, die sich nur noch an der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert orientiert, nicht aber mehr an einem Gebäude, das darauf steht.

Große Grundstücke mehr belastet

Konkret bedeutet das: Aufkommensneutral ist die Steuer für die Einnahmen der Stadt, nicht aber für die Grundstückseigentümer. Große und unbebaute Grundstücke werden mehr belastet, für Gewerbegrundstücke und kleine Grundstücke mit mehreren Wohnungen wird’s billiger. »Das führt zu Verschiebungen, und es wird Unmut geben. Das werden wir und werden sie spüren, wenn die Bescheide verschickt werden«, bereitete Bulander die Gemeinderäte schon mal auf das Grummeln vor, das fast so sicher kommen wird wie das Amen in der Kirche, obwohl, wie Wolfgang Eißler (FWV) betonte, die Veränderungen nicht in der Hand der Gemeinderäte liegen.

Derzeit, hat Antje Conrad, Sachgebietsleiterin Finanzen, ausgerechnet, liefern Grundstücke mit Wohnbebauung 73 Prozent der Grundsteuer; dieser Wert wird auf 77 Prozent steigen. Deutlicher ist der Anstieg bei den unbebauten Grundstücken, immerhin 647 in Mössingen. Sie machen im Moment nur zwei Prozent der Steuereinnahmen aus, künftig werden es elf Prozent sein. Der Rest entfällt auf Gewerbegrundstücke, für die vom kommenden Jahr an deutlich weniger Steuer zu zahlen ist. Nach den derzeitigen Berechnungen, so Conrad, wird die Hälfte der Grundstückseigentümer weniger Steuer zahlen, und bei 40 Prozent wird die Mehrbelastung weniger als 500 Euro im Jahr betragen.

Mit 320 Prozent bleibt der Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen unverändert. Für unbebaute Grundstücke hat das Land den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, eine Grundsteuer C mit einem eigenen und höheren Hebesatz einzuführen. »Weil diese aber jetzt schon höher besteuert werden, haben die kommunalen Spitzenverbände empfohlen, davon abzusehen«, erklärte Antje Conrad, zumal auch die technischen Voraussetzungen noch nicht vorhanden seien.

Ganz ist das Thema für Arno Valin damit nicht abgehakt. Die Grundsteuer sei eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt, die damit die Infrastruktur für die Bürger finanziere. »Bislang haben vor allem die mitbezahlt, die ihre Grundstücke bebaut haben. Bei 647 unbebauten Grundstücken werden wir uns in Zukunft aber schon mal mit der Grundsteuer C beschäftigen müssen. Da können wir uns nicht wegducken.« Aus Sicht von Marc Eisold (FWV) ist es aber wichtig, mehr auf die Gewerbesteuer zu achten: »Wir müssen schauen, dass wir ausreichend Gewerbeplätze anbieten können.« Das bringe nicht nur Steuereinnahmen, sondern schaffe auch Arbeitsplätze. (GEA)

 

BEISPIELRECHNUNGEN FÜR DIE NEUE GRUNDSTEUER

Grundstücksgröße und Bodenrichtwert entscheiden den Preis

Wer muss mehr bezahlen? Wer kommt besser weg? Das ist abhängig von der Grundstücksgröße und vom Bodenrichtwert. Dazu hat die Verwaltung einige Beispiele durchgerechnet. Wer etwa in der Kernstadt bei einem Bodenrichtwert von 480 Euro pro Quadratmeter ein Einfamilienhaus mit einem Grundstück von 305 Quadratmetern besitzt, der zahlt knapp hundert Euro weniger. Ist das Grundstück aber 1.045 Quadratmeter groß, kostet es rund 160 Euro mehr, also 935 statt 776 Euro wie bisher. Für ein Einfamilienhaus in Öschingen auf einem 618 Quadratmeter großen Grundstück waren bei einem Bodenrichtwert von 415 Euro bisher gut 680 Euro Steuer fällig, künftig sind es etwa 200 Euro weniger. Bei einer Grundstücksgröße von 535 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 285 Euro waren bisher 105 Euro zu zahlen; hier steigt die Steuer um etwa 300 Euro. Deutlich höher wird die Grundsteuer auf jeden Fall für unbebaute Grundstücke, weil für sie bisher nur sehr wenig zu zahlen war. (pp)