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Nabu und BUND klagen gegen B-27-Ausbau und Endelbergtrasse

Es hatte sich bereits abgezeichnet, seit Freitag ist es nun offiziell: Die Naturschutzbunde Nabu und BUND haben zusammen mit lokalen Bündnissen gegen den Ausbau der B 27 bei Bodelshausen, Nehren und Ofterdingen Klage eingereicht. Hat diese Erfolg, könnte die Endelbergtrasse nicht gebaut werden.

Das rote Band im Bild zeigt die Trasse, die die Lücke im Steinlachtal schließen soll: Begonnen wird bei Bodelshausen. Endelberg
Das rote Band im Bild zeigt die Trasse, die die Lücke im Steinlachtal schließen soll: Begonnen wird bei Bodelshausen. Endelberg und Ofterdinger Berg werden in einer großen Schleife umfahren. Foto: RP Tübingen
Das rote Band im Bild zeigt die Trasse, die die Lücke im Steinlachtal schließen soll: Begonnen wird bei Bodelshausen. Endelberg und Ofterdinger Berg werden in einer großen Schleife umfahren.
Foto: RP Tübingen

TÜBINGEN/OFTERDINGEN. Es war bereits angekündigt und in juristischer Prüfung, aber seit Freitag ist es offiziell: Die Landesverbände der Naturschutzorganisationen Nabu und BUND haben - unterstützt vom »Bündnis nachhaltige Mobilität Steinlachtal« und dem Landesnaturschutzverband (LNV) - Klage gegen den Ausbau der B 27 bei Ofterdingen, Bodelshausen und Nehren beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Damit könnte der Bau der Endelbergtrasse, die das Regierungspräsidium Tübingen (RP) plant, verhindert werden. Die geplante Trasse, bürokratisch ausgedrückt die »Vorzugsvariante 1g«, sei von allen geprüften Streckenvarianten »die mit Abstand natur-, umwelt- und klimaschädlichste«, wie es in der Pressemitteilung zur Einreichung der Klage heißt.

»Wenn wir einen hundertprozentigen Erfolg vor Gericht erzielen, dann wird die Trasse nicht gebaut«, sagt Barbara Lupp, Regionalgeschäftsführerin des BUND-Verbandes Neckar-Alb im Gespräch mit dem GEA. »Dann müsste von Seiten des RP umgeplant werden.« Die Voraussetzungen für eine Klage seien gegeben und umfangreich juristisch geprüft worden. »Wir klagen hier nicht aus dem Bauchgefühl heraus, sondern rechnen mit guten Chancen vor Gericht«, erklärt Lupp auch mit Blick auf die Mitgliedsbeiträge und Spenden, mit denen die Organisationen besonnen umgehen möchten. Das RP liefere für einen Klageerfolg der Naturschutzbunde selbst auch Hinweise: »Die Finanzierung ist - wie das Regierungspräsidium vor einigen Tagen selbst in einer Pressemitteilung geschrieben hat - noch nicht gesichert, es sind noch keinerlei Haushaltsmittel eingestellt.«

Keine Klage gegen den Ausbau an und für sich

Das sei auch der Grund, warum die Klage das Projekt - so es denn umgesetzt werden sollte - nicht verzögert werden würde. »Das RP kann sowieso noch nicht anfangen zu bauen.« Wegen der kürzlich erfolgten Aussetzung der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses können aber bereits vorbereitende Maßnahmen für den Naturschutz - sogenannte CEF-Maßnahmen - durchgeführt werden. Zudem helfe die Aussetzung dem Gericht in Mannheim, da die Richter sich nun auf das am Freitag eingereichte Verfahren konzentrieren können.

Lupp wolle klarstellen, dass sich die Klage nicht gegen den Ausbau der B 27 per se richtet, sondern als Anfechtungsklage lediglich gegen die spezifische »Vorzugsvariante 1g«, die auch als Endelbergtrasse bekannt ist. »Es gibt umweltverträglichere Varianten, wie beispielsweise den Tunnelbau. Der ist vielleicht nicht unbedingt klimafreundlich - schließlich verursacht die Verarbeitung von Zement hohe Emissionen - aber dafür umwelttechnisch besser.« Trotzdem: Am liebsten wären der BUND-Regionalgeschäftsführerin immer noch alternative Mobilitätskonzepte: »Wie etwa ein schneller Ausbau der Regionalstadtbahn.« Ein umweltfreundlicheres Konzept sei aber immerhin als Teilerfolg der Klage zu werden.

Umweltfreundlichere Alternativen

Gegen die Alternativen - so Lupp heute - plane man »höchstwahrscheinlich« keine weitere Klage. »Aber wenn die Trasse nicht kommt, müssen die anderen Varianten richtig gut durchgeplant werden. Das kostet Zeit, Geld und Aufwand.« Diese Arbeit sei bei der Endelbergtrasse größtenteils erfolgt, bei den Alternativen hingegen noch nicht. Lupp glaube ohnehin, dass der bislang geplante Verlauf der B 27 »schöngerechnet« sei. »Mit den 14 Brückenbauwerken und weiteren Faktoren wie Grundstücksaufkäufen ist anzuzweifeln, ob die angesetzten 180 Millionen Euro ausreichen.«

Für das Regierungspräsidium Tübingen kommt die Klage indes nicht überraschend. Die Entscheidung, die Endelbergtrasse zu bauen, habe rechtlich Bestand, erklärt ein Pressesprecher des RP. »Umwelt- und Naturbelange wurden eingehend geprüft. Hätten wir selbst rechtliche Defizite in diesem Beschluss gesehen, hätten wir ihn in dieser Form nicht erlassen können.« Die Entscheidung zur Auswahl der Trasse sei das »Ergebnis einer Abwägung aller von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange«, so das Regierungspräsidium weiter. Auch Faktoren wie die Verkehrswirksamkeit, der Baulärm und die Betroffenheit von eventuell abzureißenden Gebäuden sei neben den Umwelt- und Naturbelangen mit eingerechnet. »Vor diesem Hintergrund wäre es fehlerhaft, bei der Trassenauswahl allein auf die Umwelt- und Naturbelange zu achten.«

Die klagenden Naturschutzbunde sehen in der Endelbergtrasse einen zu massiven Eingriff in die Natur. Betroffen von der Straße wären Feuchtgebiete, Streuobstwiesen, europarechtlich geschützte Vogelschutzgebiete sowie landwirtschaftliche Flächen. Zudem werde durch die Arbeiten der Lebensraum von gefährdeten und geschützten Arten zerstört, wie etwa von der Wanstschrecke, Feldlerche, Haselmaus, Zauneidechse oder der dicken Trespe. (GEA)