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Aktuell Landgericht

Messerattacke in Tübinger Buchladen: Angeklagter wollte in den Knast

Vor Gericht gab der Mann an, möglichst lebenslänglich ins Gefängnis zu wollen, um nichts mehr mit den Schulden zu tun haben zu
Vor Gericht gab der Mann an, möglichst lebenslänglich ins Gefängnis zu wollen, um nichts mehr mit den Schulden zu tun haben zu müssen. FOTO: DEDERT/DPA
Vor Gericht gab der Mann an, möglichst lebenslänglich ins Gefängnis zu wollen, um nichts mehr mit den Schulden zu tun haben zu müssen. FOTO: DEDERT/DPA

TÜBINGEN. Am 19. Mai vergangenen Jahres betrat ein Mann eine Buchhandlung in der Langen Gasse, näherte sich von hinten einer Kundin, die im Gespräch mit der Inhaberin war, und stach ihr ohne Vorwarnung ein langes Küchenmesser in den oberen Rücken. Die herbeigerufene Polizei konnte den Mann widerstandslos festnehmen, die verletzte Kundin überlebte nur knapp durch eine Notoperation. Der Prozess wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung begann am Mittwoch vor dem Tübinger Landgericht. Kurios: Der Täter hatte selbst nach der Attacke die Buchhändlerin darum gebeten, die Polizei zu rufen.

Die Richter und Schöffen der Schwurgerichtskammer wollten das Motiv für den Messerangriff herausfinden. »Es gab drei Dimensionen«, erklärte der angeklagte Lehrer aus Bayern, ein studierter Theologe: Zum einen sei er sehr verschuldet, litt unter diesem großen Druck und schämte sich dafür – vor seiner Familie hielt er die Verschuldung geheim. Entstanden seien die Schulden durch eine Lebensweise über seinen finanziellen Verhältnissen.

Er wollte möglichst lebenslänglich ins Gefängnis, um nichts mehr mit den Schulden zu tun haben zu müssen und psychisch sei es ihm sehr schlecht gegangen, weshalb er viel Alkohol getrunken habe, erklärte er. »Ich befand mich auf einem katastrophalen Irrweg.« Die Romantisierung des Gefängnis als geschützter Raum, um alles hinter sich zu lassen, sei seine Vorstellung gewesen.

Mehrere Szenarien durchgespielt

Seinen Angaben zu den Folgen recherchierte er Taten, die lange Haftstrafen nach sich ziehen. »Ich hatte Gedanken an Brandstiftung und an Mord«, so der Angeklagte. Auch eine Begehung des Jakobswegs habe er in Erwägung gezogen, um auf diesem dann »zu verschwinden«, also sich selbst umzubringen, so seine Ausführungen.

Diese Idee habe er verworfen, da er dachte, dass seine Schulden dann seinen Verwandten angelastet werden. Den Einstieg in den Jakobsweg habe er in Tübingen gesucht, aber nicht gefunden, erzählte der Lehrer. Um möglichst lebenslänglich ins Gefängnis zu kommen, sollte ein Mord mit Heimtücke begangen werden. Der Täter kaufte in einem Supermarkt in der Innenstadt ein Küchenmesser und andere Dinge (»damit es möglichst unverdächtig wirkt«) und suchte rund zweieinhalb Stunden nach einem Opfer ohne Rucksack, welches ihm den Rücken zukehrte.

Dieses fand er in Gestalt der Kundin im Buchladen, die dort eine Bestellung abholen wollte. »Der Mann kam gemessenen Schrittes auf das Opfer zu. Ich dachte, er kennt sie und tippt ihr gleich auf die Schulter«, so beschreibt die Ladeninhaberin den Tathergang. Sie habe keinerlei Emotionen gesehen und dachte zuerst an ein Theatermesser. »Es war sehr surreal, wie in einem Tarantino-Film. Es war, als stecke er das Messer in einen Messerblock, ohne Schwung.« Ihrer Wahrnehmung nach wirkte der Angreifer seriös und man habe nicht erkennen können, dass er etwas Kriminelles im Schilde führt. Als die Attacke geschehen war und das Messer bis zum Heft im Rücken des Opfers steckte, wählte die Verkäuferin sofort den Notruf und wunderte sich, dass der Angreifer nicht weglief und selbst darum bat, die Polizei zu rufen. Auch seinen Namen nannte er der Ladeninhaberin auf Nachfrage. Die schnell herbeigeeilte Streife konnte den Angreifer widerstandslos festnehmen.

Erheblicher Blutverlust

Die lebensgefährlich Verletzte hatte enormes Glück, wie der rechtsmedizinische Gutachter Dr. Tobias Marx ausführte. Ein Polizeibeamter in Ausbildung mit Erfahrung im Rettungsdienst erkannte die Lage und verhinderte, dass die Verletzte sich setzte und niemand das Messer herauszog. Starke innere Verletzungen der Brusthöhle, der Lunge und nur haarscharf an großen Gefäßen der Herzgegend vorbei, waren die Folge des Messerstichs. Zweieinhalb Liter Blut mussten aus der Brusthöhle bei der Not-OP entfernt werden. »Der Blutverlust war erheblich, es war eine Akutsituation«, so der Sachverständige. Über Leben und Tod entschieden ein paar Millimeter.

Der Angeklagte selbst wirkte während des ersten Verhandlungstags völlig emotionslos. Zwar räumte er die Tat komplett ein und beteuerte auch, dass es ihm leidtue. Er fügte aber auch hinzu, dass es ihm schwerfalle, Reue zu empfinden, da er wenig Zugang zu Emotionen habe.

Die Folgeverhandlung mit Aussage der Geschädigten und Arbeitskollegen des mutmaßlichen Täters findet am Mittwoch, 7. Februar, um 9 Uhr statt. (GEA)

 

IM GERICHTSSAAL

Gericht: Armin Ernst (Vorsitzender Richter), Dr. Christian Mezger, Julia Merkle. Schöffen: Michael Semmler, Jürgen Weiss. Rechtsmedizinischer Gutachter: Dr. Tobias Marx. Psychologischer Sachverständiger: Dr. Stephan Borg. Nebenklage: Alexander Vasiliadis. (GEA)