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Mann in Tübingen angefahren: Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Nach einem hefigem Familienzwist fuhr ein 38-Jähriger im Januar an einer Tübinger Tankstelle seinen Bruder und dessen Freund über den Haufen. Er bestreitet jedoch eine Tötungsabsicht

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

TÜBINGEN. Ein heftiger Familienstreit um Geld eskalierte Anfang Januar an einer Tankstelle in der Tübinger Weststadt. Der Schwager des Angeklagten hatte offenbar einen Geldumschlag mit 4.000 Euro in einem ausgeschlachteten Computer gefunden. Er wollte das Geld für sich behalten. So erzählte es am Mittwoch jedenfalls der 38-Jährige Angeklagte aus Rottenburg vor dem Tübinger Landgericht.

Der Schwager gab dem 38-Jährigen von den 4.000 Euro einen Teil, nämlich 700 Euro, ab. Den Angeklagten, obwohl ziemlich mittellos, plagte aber das schlechte Gewissen. Er wollte, dass das Geld, und zwar alles, wieder an denjenigen zurückgegeben wird, der es im dem Computer versteckt und vergessen hatte.

Doch der Schwager hatte, wie der der Angeklagte gestern vor der Schwurgerichtskammer berichtete, den Geldfund bereits in neue Möbel investiert.

Darüber geriet der 38-Jährige zuerst mit seiner Schwester und deren Mann in Streit. Dann folgte auch noch ein Handgemenge mit dem Bruder vor einem Döner-Imbiss, der direkt neben einer Tankstelle in der Westbahnhofstraße liegt. Im Laufe der Auseinandersetzung ging angeblich der Bruder mit einer Eisenstange auf den 38-Jährigen los. »Ich habe so viel Angst, wie noch nie in meinem Leben gehabt«, erzählte der Angeklagte. 

Der 38-Jährige stieg ins Auto und wollte weg. Weil er panisch gewesen sei, habe er nicht mehr richtig denken können und sei auf den Bruder und einen Freund losgefahren. Die beiden wurden an den Beinen getroffen und über eine Brüstung auf die Böschung der Ammer geschleudert. Für die Tübinger Staatsanwaltschaft stellt diese Attacke einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor Gericht dar. (GEA) 

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