Logo
Aktuell Prozess

Mössinger wegen Drogenhandels zu mehrjähriger Haft verurteilt

Das Landgericht Tübingen hat einen 25-jährigen Mann aus Mössingen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, der kiloweise mit Marihuana und Kokain Handel getrieben hatte. Ein Komplize, der Fahrdienste geleistet hatte, wurde zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Strafprozess wurde möglich, nachdem es den Ermittlern gelungen war, Kryptotelefone zu knacken.

Das Landgericht Tübingen.
Das Landgericht Tübingen. Foto: Frank Pieth
Das Landgericht Tübingen.
Foto: Frank Pieth

TÜBINGEN. Im Internet gibt es viel Verborgenes. Das sogenannte Darknet ermöglicht den Handel mit Drogen, Waffen und anderen illegalen Waren, weil der Zugang nur denjenigen möglich ist, die einen Zugangscode zu jeweiligen Seite besitzen. Auch Kryptotelefone funktionieren mit Verschlüsselung. Sie galten bisher als abhörsicher. Das machten sich unter anderem drei Mössinger zunutze, die sich solch ein Gerät teilten und es zum Drogenhandel benutzten.

Frank Fad, Vorsitzender Richter am Landgericht, hob in seinem Urteil gegen zwei der drei Männer hervor, dass dem Verfahren vor allem die Auswertung der über das Kryptotelefon genutzten Chats als Grundlage gedient hatten. Dass der Code geknackt werden konnte, habe Ermittlungen ermöglicht, die vorher »nahezu unmöglich« gewesen seien, sagte Fad. Die Auswertung habe angesichts einer riesigen Datenmenge viel Aufwand erfordert.

Ermittler standen vor riesiger Datenflut

Der Aufwand machte sich insofern bezahlt, als der 25-jährige Mössinger zweifelsfrei als Haupttäter identifiziert werden konnte. Demnach kontaktierte der Mann die Händler und koordinierte die Taten. Zusammen mit seinen Helfern setzte er rund 266 Kilogramm Marihuana und rund 194 Gramm Kokain um. Er ließ die Ware vorwiegend im Kreis Tübingen ausliefern.

Drogen und Geld wurden jeweils getrennt transportiert. Richter Fad gewichtete die Menge der Drogen und den Umsatz von über 1,3 Millionen Euro schwer. Man könne beim Hauptangeklagten nicht von einem minderschweren Fall sprechen. Mildernd kam hinzu, dass es keine bandenmäßige Kriminalität gewesen sei, vor allem aber, dass der Mann gestanden hatte und keine Vorstrafen aufwies.

Kurierfahrer bekommt Bewährungsstrafe

Das traf auch auf den zweiten Mann auf der Anklagebank zu, zwei Jahre älter, der sich als Kurierfahrer zur Verfügung gestellt hatte. Dieser habe das größte Risiko auf sich genommen, nämlich entdeckt zu werden, betonte Richter Fad. Aus einem Chatverlauf wurde deutlich, dass der 27-Jährige, der ebenfalls aus Mössingen stammt, einmal beinahe während einer Polizeikontrolle aufgeflogen wäre.

Dieser Mann war früh geständig. Zur Zeit der Taten konsumierte er selbst Drogen. Er gab diese jedoch bald auf und sagte sich auch vom Hauptangeklagten los, als er sich erfolgreich auf seine Beziehung zu seiner konzentrierte, mit der er ein Kind erwartete. Seine Prognose sei positiv, so der Richter, der den Mann zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilte.

Abgetrenntes Verfahren gegen dritten Angeklagten

Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten wurde abgetrennt. In einem noch laufenden Verfahren möchte der Mann nachweisen, dass er rein als Übersetzer für den Hauptangeklagten tätig war. Allerdings schätzt das Gericht diesen Mann als denjenigen ein, der die anderen erst mit der Kryptotechnik vertraut machte – er könnte dadurch eine wichtigere Rolle im Agieren des Trios eingenommen haben, als er glauben machen will. (GEA)