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Aktuell Prozess

Mössinger fällt auf Internet-Betrüger rein

Auf der Suche nach einem Minijob ist ein junger Mann in Mössingen auf Internet-Betrüger reingefallen. Er wurde nun vor dem Tübinger Amtsgericht wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt

Über Ebay-Kleinanzeigen hatte ein junger Mann einen Minijob gesucht. Das endete nun vor dem Tübinger Amtsgericht
Über Ebay-Kleinanzeigen hatte ein junger Mann einen Minijob gesucht. Das endete nun vor dem Tübinger Amtsgericht Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa
Über Ebay-Kleinanzeigen hatte ein junger Mann einen Minijob gesucht. Das endete nun vor dem Tübinger Amtsgericht
Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa

TÜBINGEN. Von einer »sehr sehr geringen Schuld« sprach der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Maurizio Ruoff. Und Amtsrichterin Elena Weber sah es ganz ähnlich. Der Fall, der vor dem Tübinger Amtsgericht verhandelt wurde, bewies vor allem eines: Wer leichtfertig und unhinterfragt Angebote aus dem Internet annimmt, kann sehr schnell vor Gericht landen, Tatvorwurf »leichtfertige Geldwäsche«.

Passiert ist das einem zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen aus Mössingen, der auf der Suche nach einem Minijob im Internet war. Damals war er selbst in großer finanzieller Not. Er hatte erhebliche Schulden aufgehäuft und keine Arbeit. Auf seine Suche bei Ebay-Kleinanzeigen meldete sich ein vermeintliches Handelsunternehmen. Die Aufgabe des jungen Mannes: Sein Bankkonto für Einzahlungen zur Verfügung stellen, mit denen er dann Internet-Gutscheinkarten an Tankstellen und in Supermärkten erwerben sollte. »Ich wusste nicht, dass das strafbar ist«, sagte der Angeklagte jetzt vor dem Amtsgericht.

Hinter den Buchungen stand Betrug

Das ist es allerdings. Denn hinter den Buchungen stand Betrug. Das Unternehmen täuschte im Internet vor, Gebrauchtwagen zu verkaufen. Die Kaufinteressenten sollten eine Anzahlung leisten. Das Geld wurde auf das Konto des Angeklagten überwiesen, der es dann in Gutscheine umsetzen musste. Eine klassische Form der Verschleierung von Geldzahlungen. Insgesamt rund 3.500 Euro kamen für den Auftraggeber so zusammen. Dem Angeklagten wurde per Whatsapp mitgeteilt, wie viel er davon behalten darf. Zusammen gerechnet waren es am Ende 600 Euro.

Ob ihm diese Art von Arbeit nicht seltsam vorgekommen sei, fragte Richterin Weber. »Ich habe nicht so viel nachgedacht«, antwortete ihr der junge Mann. Er habe immer wieder nach einem Arbeitsvertrag gefragt, sei aber ständig vertröstet worden. Auch habe ihn sein Auftraggeber sehr unter Druck gesetzt, sobald Zahlungen auf seinem Konto eingegangen waren, das Geld in Gutscheine umzusetzen. Dass das Geld aus Straftaten stammen könnte, darüber hatte sich der Angeklagte keine Gedanken gemacht.

Angeklagter soll nicht in den Ruin getrieben werden

In der Zwischenzeit ist er von Mössingen nach Reutlingen umgezogen. Er hat eine Lehre begonnen. Aber Schulden hat er immer noch. In Anbetracht seiner finanziellen Situation sah das Gericht davon ab, von ihm Geld einzuziehen. »Das wird den Angeklagten nur noch weiter in den finanziellen Ruin treiben«, sagte die Richterin. Allerdings stimmte sie der Forderung der Staatsanwaltschaft, dass ihm sechs Monate lang ein Betreuer zur Seite gestellt wird. Außerdem muss der Mann einen sechsmonatige Cash-Kurs besuchen, um den Umgang mit Geld zu lernen.

Verurteilt wurde der Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht. Der junge Mann habe »grob fahrlässig« gehandelt, sagte Ruff. Vor Gericht war der 20-Jährige voll geständig. Letztendlich sei der junge Mann nur ein »kleines unwissendes Zahnrad« gewesen, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Vor Gericht habe er »ehrlich und authentisch« gewirkt, ohne kriminelle Energie. Das sah die Amtsrichterin genauso. Ruff hofft nun darauf, dass der Angeklagte seine Auftraggeber, die eigentlichen Betrüger, anzeigt. »Wir sind dankbar für Zeugen«, so Ruoff. (GEA)