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Mössinger Entführungsopfer: Amnesie vor dem Landgericht

Im Prozess gegen sieben Angeklagte vor dem Landgericht Hechingen sagte am Dienstagvormittag das mutmaßliche Opfer aus. Die Aussage des 17-Jährigen war indes wenig glaubwürdig.

Fahrzeuge der Justiz parken vor dem Landgericht Hechingen. Sieben Jugendliche und junge Erwachsene stehen dort derzeit vor Geric
Fahrzeuge der Justiz parken vor dem Landgericht Hechingen. Sieben Jugendliche und junge Erwachsene stehen dort derzeit vor Gericht - sie alle sind weiterhin in Untersuchungshaft. Foto: Alexander Thomys
Fahrzeuge der Justiz parken vor dem Landgericht Hechingen. Sieben Jugendliche und junge Erwachsene stehen dort derzeit vor Gericht - sie alle sind weiterhin in Untersuchungshaft.
Foto: Alexander Thomys

MÖSSINGEN/HECHINGEN. Die Staatsanwältinnen Jasmin Eppler und Ann-Sophie Heneka dürften erstaunt gewesen sein über die Aussage, die das mutmaßliche Opfer im Mössinger Entführungsfall (wir berichteten) am Dienstagvormittag vor dem Landgericht Hechingen tätigte. Dass er im Kofferraum eines Wagens mitfahren musste? »Daran kann ich mich nicht erinnern.« Ob er mit einer Gaspistole bedroht worden sei? »Das weiß ich nicht mehr.« Warum er in das Hotel mitgegangen ist, indem er laut Anklageschrift gegen seinen Willen festgehalten worden sei? »Na so halt.« Und: Das ganze Ermittlungsverfahren und den Mammutprozess vor der großen Jugendkammer des Landgerichts nannte der Teenager gar »völlig übertrieben«.

Einzig einige Schläge, die er quasi aus dem Nichts erhalten haben soll, räumte der Jugendliche ein. Auch habe man ihm sein Handy weggenommen. Gegangen sei es dabei um Geldschulden aus mutmaßlichen Drogengeschäften, für die man über mehrere Tage »eine Lösung gesucht« habe. Er sei freiwillig bei den jetzt Angeklagten geblieben. Unter anderem habe man versucht, einen Kredit bei einem Onlineshop zu erhalten, was an der Minderjährigkeit des Opfers gescheitert sei. Dann habe man versucht, einen »damaligen Freund« dazu zu bringen, einen Handyvertrag abzuschließen, um dann das neue Smartphone »zu Geld zu machen«. Auch dessen Schwester wurde hierzu unter Druck gesetzt. Besagter Freund ist das zweite mutmaßliche Opfer der Angeklagten. Ihm soll später die Flucht gelungen sein. Seine Aussage steht noch aus.

Vorwürfe gegen die Ermittler

Bemerkenswert ist dabei: Mehrere Angeklagte hatten schon beim vorherigen Prozesstag Geständnisse abgelegt, und auch am Dienstag, noch bevor der 17-Jährige als Zeuge vernommen wurde, gab Rechtsanwalt Sebastian Gauss für seinen Mandanten eine Erklärung ab, in der auch dieser seine Tatbeteiligung einräumte. Allerdings habe sein Mandant keine Gaspistole dabei gehabt. »Er kann nicht gestehen, was er nicht getan hat«, meinte der Verteidiger dazu. Und auch das 17-jährige Opfer konnte sich nicht mehr an eine solche Pistole erinnern. Noch bei seiner Vernehmung bei der Polizei hatte er ganz anders geklungen, sogar technische Details der Waffe beschreiben können. Von Richter Volker Schwarz daran erinnert, versuchte der 17-Jährige seine damaligen Aussagen zurückzuziehen. Während der Vernehmung habe er unter »Schlafmangel« gelitten, sei von den Polizeibeamten »unter Druck gesetzt« worden und habe manches »vielleicht auch nur erfunden«.

Entschuldigungen der Angeklagten nahm der 17-Jährige dagegen an, teils einhergehend mit Umarmungen. Und auch insgesamt 12.000 Euro, die ihm mehrere der angeklagten Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Täter-Opfer-Ausgleich anboten, ließ er sich über seinen Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Matthias Obermüller, aushändigen. Zuvor hatte der Jugendliche, der nach eigenem Bekunden derzeit »garnix« tue, den im beigeordneten Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Fritz Westphal, abgelehnt. Weshalb er nicht fristgerecht einen Rechtsanwalt benannt habe, fragte Richter Volker Schwarz verärgert. Eine klare Antwort erhielt Schwarz nicht, was den Vorsitzenden der großen Jugendkammer zur Feststellung brachte, dass »hier jeder seinen eigenen Film dreht«. Die Aussage des 17-Jährigen hatte da indes noch nicht einmal begonnen.

Einvernehmlicher Drogenkonsum

Erhellenderes war vom Opfer nicht zu erfahren. Mit seinen mutmaßlichen Peinigern will er im fraglichen Tatzeitraum eigentlich nur »gegessen, gechillt und Joints geraucht« haben. »Wir haben alles Mögliche eingeworfen und waren nicht mehr bei klarem Verstand«, brachte der 17-Jährige vor. Damit begründete er seine plötzlichen Erinnerungslücken und schwächte damit zugleich die Schuld der Angeklagten ab. Den Begriff des Rädelsführers, den die Anklage einem der Täter zuschreibt, der bislang nicht geständig ist, habe er nicht gekannt - er sei ihm von der Polizei »in den Mund gelegt« worden. Ausschließlich in »Einzelsituationen« habe er »vielleicht etwas Angst« gehabt. An einen Zahn, der ihm seit den Schlägen fehlt, hatte er indes »keine Erinnerung«.

Im Gerichtssaal

Die große Jugendkammer mit dem Vorsitzender Richter Volker Schwarz, den Richterinnen Kristina Selig und Tugba Boss sowie den Schöffen Stefan Meschenmoser und Henriette Steinle. Für die Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwältinnen Jasmin Eppler und Ann-Sophie Heneka. Für die Verteidigung die Rechtsanwälte Alexander Freiherr von Malsen-Waldkirch, Christos Psaltiras, Sarah Burkhardt, Fozia Hamida-Bhatti, Sina Boss, Stefanie Jetter-Strecker, Safak Ott, Anja Riethmüller, Ingo Filippi, Dr. Birgit Scheja, Benjamin Fischer, Önsel Ipek und Sebastian Gauss. Sachverständige: Dr. Michael Karle, Sebastian Sonneck. Als Zeugenbeistände: die Rechtsanwälte Fritz Westphal (beigeordnet, vor Ort entpflichtet) und Matthias Obermüller. (ath)

Mehrfach wurde der 17-Jährige gefragt, ob er weiterhin Angst vor den Angeklagten habe, oder ob mit ihm Kontakt aufgenommen worden sei. Dies verneinte der Jugendliche stets. An seiner Glaubwürdigkeit dürften dennoch erhebliche Zweifel bestehen - zumindest hatten die anschließend als Zeugen aussagenden Ermittlungsbeamten der Polizei weniger Probleme mit ihrem Gedächtnis, als es der 17-Jährige zeigte. Bei der Polizei hatte das mutmaßliche Opfer jedenfalls mehrfach und glaubwürdig ausgesagt und dabei die Angeklagten schwer belastet. (GEA)