TÜBINGEN. Die Staatsanwaltschaft wirft Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren (Paragraf 40 Wehrstrafgesetz) vor. Dies sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung, hatte es von der Anklagebehörde dazu geheißen. Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt wurden. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen.
Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft erklärte. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Dabei sei mehr Munition abgegeben worden, als der Fehlbestand aufwies.
Der Kern des Vorwurfs sei, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden.
Kreitmayrs Rechtsanwälte, Christian Mensching und Bernd Müssig, erklärten am Mittwoch dazu: »Die gegen Herrn General Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe sind tatsächlich und rechtlich unbegründet; die Verteidigung geht davon aus, dass die Anklage vor dem Gericht keinen Bestand haben wird.« Die Anklage sei rechtlich nicht tragfähig.
»Nachdem allerdings die Staatsanwaltschaft - systemwidrig - Anklage zum Landgericht erhoben hat, ist es für die Verteidigung rechtlich nachvollziehbar, dass die Strafkammer die Argumente in einer Hauptverhandlung behandeln möchte.« Argumente hätten nach Ansicht der Anwälte schon im Zwischenverfahren gehört werden können.
Zur Anklageerhebung im Februar 2022 hatten die Anwälte mitgeteilt: »Die vorrangige Sammlung von Munitionsteilen und Munition im Verband folgte jedenfalls der Priorisierung unter Notstandsgesichtspunkten; es musste ein berichteter Fehlbestand geklärt und verhindert werden, dass Munition möglicherweise in falsche Hände geriet.« Es sei nie um eine Vertuschung von Straftaten gegangen.
Hinweise auf Straftaten im Verband habe Kreitmayr nicht gehabt. Es habe vielmehr nur Hinweise auf im Verband seit geraumer Zeit angehäufte Buchungs-, Dokumentations- und gegebenenfalls auch Lagerungsfehler, die aufgeklärt und abgestellt werden mussten, gegeben. »Selbstverständlich sollte der Sachverhalt nach tatsächlicher Klärung umfassend gemeldet werden.«
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. (dpa)