Logo
Aktuell Urteil

Landgericht bestätigt Urteil gegen Ofterdinger Querdenker Manuel Tharann

Als in der Corona-Pandemie die Emotionen hochkochten, gehörte der damalige Ofterdinger Manuel Tharann zu den führenden Köpfen der Querdenker-Bewegung in der Region. Das Landgericht verurteilte ihn nun, nach seiner Berufung, in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Manuel Tharann bei einer Kundgebung.
Manuel Tharann bei einer Kundgebung. Foto: Jürgen Meyer
Manuel Tharann bei einer Kundgebung.
Foto: Jürgen Meyer

TÜBINGEN. Die Vorwürfe gegen Manuel Tharann wiegen schwer. Zum einen war der 45-Jährige angeklagt, weil er bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in seinem damaligen Wohnort Ofterdingen impfende Ärzte mit dem KZ-Arzt Josef Mengele verglichen hatte - der nationalsozialistische Kriegsverbrecher tötete zahllose Unschuldige als Lagerarzt im NS-Vernichtungslager Auschwitz. Und bei einer Hausdurchsuchung hatte Tharann zwei Polizeibeamte angegriffen und unter anderem versucht, diese mit einem Kopfstoß zu verletzten. Vorausgegangen waren Streitigkeiten mit den Behörden, weil Tharann seinen Sohn nicht in die Schule schicken wollte.

Bekannt geworden war Tharann als einer der führenden Köpfe der Querdenker-Bewegung in der Region. Die ersten Demonstrationen in Reutlingen hatte der damalige Ofterdinger mitorganisiert, später folgten Demos in Ofterdingen und Mössingen. In Ofterdingen fiel im Mai 2021 der Mengele-Vergleich, wonach dessen Taten gegenüber der Arbeit impfender Ärzte »ein Witz gewesen« seien. Die Aussagen zu Mengele bestritt Tharann vor Gericht nie, stattdessen begründete der Querdenker diese mit seinem Ziel, durch den harten Vergleich die Menschen aufrütteln zu wollen. Schließlich seien die Impfungen gleichbedeutend mit »Menschenversuchen«.

Tharann verteidigt sich selbst

Vor dem Amtsgericht war der zweifache Vater deshalb zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 68 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Eine weitere Strafe gab es wegen des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte in seiner Wohnung: ebenfalls 120 Tagessätze, über jeweils 50 Euro. Zudem musste Tharann als Verurteilter die Kosten des Verfahrens übernehmen. Gegen dieses Urteil ging der Wahl-Spanier, der nach eigenem Bekunden mit seiner Familie inzwischen in Andalusien lebt, in Berufung, weshalb nun vor dem Landgericht Tübingen erneut verhandelt wurde. Die Ladung indes ging an eine Adresse im Raum Balingen. Wie bereits in erster Instanz verteidigte sich Tharann auch vor dem Landgericht persönlich und verzichtete auf den Beistand durch einen Rechtsanwalt.

Mit wenig Erfolg. Das Schöffengericht um Richter Michael Allmendinger bestätigte das Urteil aus erster Instanz, Tharann wurde erneut zu 120 Tagessätzen á 68 Euro wegen Volksverhetzung und zu weiteren 120 Tagessätzen zu je 50 Euro wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt. Hinzu kommen nun auch die Kosten des Berufungsverfahrens am Landgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Tharann könnte noch Revision vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart beantragen. Zudem ist noch ein weiteres Verfahren gegen den früheren Ofterdinger ausstehend: Eine Anklage vor dem Amtsgericht, ebenfalls in Zusammenhang mit den Corona-Protesten, ist derzeit vorläufig eingestellt. Sollte Tharann das aktuelle Urteil erneut anfechten, kündigte Staatsanwalt Lukas Bleier an, auch dieses Verfahren, dass derzeit wegen der Ähnlichkeit der Tatvorwürfe eingestellt ist, fortzusetzen.

Tharann soll indes 2022 nach Spanien gezogen sein. Das Eigenheim der Familie in Ofterdingen ist inzwischen verkauft. Richter Allmendinger kritisierte in seiner Urteilsbegründung die Verharmlosung der NS-Verbrechen durch Tharann. Zuvor hatte bereits Staatsanwalt Bleier betont, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht grenzenlos gelte. (GEA)