KUSTERDINGEN. Mit dem Fahrrad unterwegs auf der Kreisstraße. Transporter und Autos rasen mit 100 Stundenkilometern vorbei. Muss das sein? Der Kusterdinger Gemeinderat hatte an das Tübinger Landratsamt mehrere Anträge gestellt, um den Verkehr auf den Härten sicherer zu machen. Nun kam die Absage.
Strecke Nummer Eins: Ab der Abzweigung von Wankheim aus bei der K 6903 unter der Unterführung bei der B 28 an der Kreuzung am jüdischen Friedhof vorbei Richtung Häckselplatz sollte eine Fahrradstraße entstehen. Eine Fahrradstraße bedeutet, dass Radfahrer Vorrang haben und auch nebeneinander fahren dürfen. Autofahrer dürfen diese Straße mit 30 Stundenkilometern passieren.
Was muss vorliegen, damit eine Fahrradstraße genehmigt werden kann? Die Antwort des Landratsamts: eine »konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs«. Eine »hohe Fahrradverkehrsdichte« ist ebenfalls Voraussetzung. Beides sei bei der Kusterdinger Strecke erfüllt. Des Weiteren gebe es eine »unübersichtliche Situation im Unterquerungsbereich der B 28 aufgrund Gefälle und Steigung«. Dennoch sei die Anordnung einer Fahrradstraße, nach Einschätzung der Behörde, nicht »zwingend erforderlich«. »Der Schutz des Radverkehrs, wird durch die Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung besser erreicht.« Dass Radfahrer auf einer Fahrradstraße nebeneinander fahren dürfen, würde eher zu »Konflikten« führen. Diese sollten sich »aufgrund der vielen Störfaktoren« eher »umsichtig« verhalten, heißt es im Prüfbericht.
Landratsamt sieht ein Verbot als nicht »verhältnismäßig« an
Strecke Nummer Zwei: Eine Absage hat das Landratsamt für einen weiteren Antrag des Gemeinderats erteilt. Die Straße am Sendemast vorbei Richtung Schäferhundeverein sollte mit einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge belegt werden. Das Landratsamt sieht keine »das allgemeine Risiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit von Schadenseintritten«. Folglich sei das Verbot »mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren«. Zudem befürchtet die Behörde, dass sich der Verkehr wegen der Streckensperrung auf der K6903 stauen könnte. Radfahrer könnten alternativ Feldwege nutzen.
Strecke Nummer Drei: Der Kusterdinger Gemeinderat hat angefragt, ob vom Hundedressurplatz bis zur Lustnauer Straße ein Radschutzstreifen angelegt werden könne. Auch hier ein »Nein« vom Landratsamt. »Radschutzstreifen sind grundsätzlich nur innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig.« Ausnahmsweise könne dies an der Stelle möglich sein. Jedoch müsste noch geprüft werden, ob die Straße breit genug sei, um einen Überholabstand von zwei Metern zu gewährleisten.
Agendagruppe ist enttäuscht
»Es ist bedauerlich, dass die Beschlüsse allesamt nicht umgesetzt werden«, sagt Kusterdingens Bürgermeister Jürgen Soltau. »Die Sperrung für den motorisierten Verkehr hätte niemandem wehgetan.« Anlieger, zum Beispiel Richtung Erddeponie Schinderklinge, oder auch die Landwirte hätten weiterhin die Straße Richtung Schäferhundeverein passieren können. »Die Straße ist nur eine gefühlte Abkürzung«, merkt er an. Für Autos hätte die Sperrung also kaum einen großen Unterschied gemacht. Für die Radfahrer jedoch schon. »Das betrifft ja auch die Schüler des Blaulach-Gymnasiums.«
»Sehr enttäuscht«, zeigt sich Gerhart Ryffel von der Agendagruppe »Klimaschutz Härten«, die die Radwege-Konzepte in den Kusterdinger Gemeinderat gebracht hat. »Wegen des Klimaschutzes und auch der Gesundheit sollte der Radverkehr attraktiver gemacht werden. Auf den Härten sind die Verbindungen zwischen den Dörfern nicht ideal.« Frustrierend findet er, dass das Landratsamt keine Alternativen aufgezeigt hätte. (GEA)

