BODELSHAUSEN/TÜBINGEN. Das in Bodelshausen geplante Ankunftszentrum für bis zu 250 Geflüchtete wird nicht eingerichtet. Der Landkreis Tübingen, der dieses Vorhaben seit Dezember letzten Jahres mit Vehemenz gegen den Willen der Gemeinde durchsetzen wollte, hat jetzt die weiteren Planungen abgebrochen. Nach Mitteilung der Gemeinde ist der zwischen dem Landkreis und den Eigentümern der Immobilie in der Grabenstraße 25 geschlossene Mietvertrag gekündigt worden.
Gemeinde, Vermieterin und Landkreis standen über Monate in einem Rechtsstreit, der durch ein kürzlich ergangenes Urteil dazu geführt hat, dass man in Tübingen die Aussichtslosigkeit des Vorhabens erkannt hat.
Umbau hat nie begonnen
Landrat Joachim Walter hatte in einer Bürgerversammlung die Gemeinde vor die vollendete Tatsache gestellt, dass der Landkreis ein ehemaliges Firmengebäude in der Ortsmitte angemietet habe. Der Zweck: Dringend benötige Unterkünfte in Form eines Ankunftszentrums für die vom Land zugewiesenen Flüchtlinge zu schaffen. Das Ziel: Sofortiger Umbau der Gewerberäume zu Wohnraum. Bis heute hatte der Umbau jedoch nicht begonnen.
Denn der Gemeinderat war dazwischen gegrätscht. Er beschloss im Februar einstimmig die Aufstellung eines bereits schon 2006 beratenen Bebauungsplans für eine 28.900 Quadratmeter große Fläche rund um das geplante Ankunftszentrum. Eigentlich war das Innenentwicklungsprojekt der Gemeinde nicht vordringlich eingestuft. Diese Pläne für die lange Bank durchkreuzte dann der Landkreis mit seiner Absicht zur sofortigen Einrichtung eines Flüchtlingszentrums.
Bodelshausen sah sich genötigt, die Notbremse zu ziehen: »Zur Sicherstellung von hochwertigen gewerblichen Nutzungen haben wir das zentral gelegene Firmengelände für die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets vorgesehen«, so Bürgermeister Florian King. »Umgeben wird der Bereich entsprechend den bestehenden und geplanten Nutzungen von Wohngebieten. Nach Südwesten, zwischen Graben- und Ortsdurchgangsstraße, ist ein Mischgebiet mit Ärztehaus und Seniorenwohnen vorgesehen«.
Konkrete Gespräche mit möglichen Investoren gäbe es noch nicht, »weil der Planungsprozess in der Kürze der Zeit noch nicht beendet werden konnte.« Deshalb hat der Technische Ausschuss im April eine sogenannte Veränderungssperre beschlossen. Der Landkreis hat wiederum bei der Baurechtsbehörde in Mössingen einen Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre gestellt. Seitdem beschäftigten sich Juristen mit der Frage, ob Bodelshausen rechtswidrig gehandelt haben könnte, weil möglicherweise Fristen nicht eingehalten wurden.
Eilantrag abgelehnt
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte vor drei Wochen den Eilantrag der Eigentümerin abgelehnt, die juristisch gegen einen Gemeinderatsbeschluss vorgehen wollte. Sie hatte beantragt, den Bebauungsplan sowie die Veränderungssperre rechtlich zu überprüfen und die Gemeinde zu verpflichten, die Sperre aufzuheben. Laut King habe Landrat Walter sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs informiert, dass die Kreisverwaltung nach der eindeutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über den Eilantrag, die bereits deutliche Aussagen zum Hauptverfahren enthält, den zwischen dem Landkreis und den Eigentümern geschlossenen Mietvertrag gekündigt habe.
Man werde als Gemeindeverwaltung und Gemeinderat die mit dem Aufstellungsbeschluss zum Baugebiet »Grabenstraße« verfolgte planungsrechtliche Entwicklung des Gebiets unabhängig von dieser Entscheidung weiterführen. Das städtebauliche Ziel, hier eine Nachverdichtung zu realisieren und die kommunalen Planungsvorstellungen zu konkretisieren, soll weiter verfolgt werden. »In Zusammenhang mit der Anschlussunterbringung Geflüchteter stehen wir in einem sehr engen kollegialen Kontakt zum Landratsamt und versuchen, unserer Verpflichtung im größtmöglichen Umfang gerecht zu werden«. (GEA)