KIRCHENTELLINSFURT. Schon im Februar hatte der Mann die Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen zurückgenommen. Damit ist das Verfahren endgültig eingestellt, erklärt Richter Florian Leclerc aus Sigmaringen. Für den Kirchentellinsfurter heißt das allerdings, dass er weiterhin vom Feuerwehrdienst ausgeschlossen bleibt.
Der Gemeinderat hatte den Ausschluss aus der Feuerwehr im Sommer 2023 beschlossen. Dagegen legte der Feuerwehrmann erfolglos Widerspruch beim Landratsamt Tübingen ein. Anschließend stellte er einen Eilantrag gegen den Ausschluss vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Aber auch das Gericht lehnte den Antrag mit einer umfangreichen Begründung ab. Das öffentliche Interesse an einem Ausschluss überwiege in diesem Fall, begründete die achte Kammer des Verwaltungsgerichts. Die Feuerwehr habe schließlich eine »überragende Bedeutung bei der Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum der betroffenen Bürger«. Das unkameradschaftliche Verhalten habe die Funktionsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr gestört, urteilte die Kammer.
Der Beschluss zum Eilantrag wurde im Oktober rechtskräftig. Jetzt stand noch die Klage im Raum. Auch diese ist nun mit der Rücknahme durch den Feuerwehrmann hinfällig.
Damit ist der juristische Konflikt innerhalb der Feuerwehr, Bürgermeister und Ortsbaumeister endgültig ausgestanden. »Das Kapitel ist nun beendet«, sagt Bürgermeister Bernd Haug, und die Erleichterung darüber ist ihm anzumerken. Jetzt bestehe Rechtssicherheit. Haug verbindet damit auch die Hoffnung, dass nun wieder Frieden einkehrt. »Ich hoffe nun, dass sich die Dinge wieder so entwickeln, dass wir wieder miteinander auskommen können.«
Der Fall hatte viel Wirbel ausgelöst. Beschäftigt hat sich damit nicht nur das Verwaltungsgericht, sondern auch das Tübinger Amts- und Landgericht. Der Prozess wegen Beleidigung des Bürgermeisters und des Ortsbaumeisters endete im November allerdings ohne Verurteilung. Der Richter am Landgericht, Michael Allmendinger, stellte damals das Verfahren ein, nachdem sich Staatsanwaltschaft, Angeklagter und sein Anwalt auf die Zahlung von insgesamt 1.000 Euro an soziale Einrichtungen geeinigt hatten. Dem Richter ging es in erster Linie darum, wieder Frieden in die Kirchentellinsfurter Wehr zu bringen. Er verzichtete deshalb auf die Anhörung von einer ganzen Reihe Zeugen - alles Mitglieder der Feuerwehr. Auch ein Urteil wurde nicht gesprochen. Damit gab es auch keinen Schuldspruch vor dem Landgericht. Die Unschuldsvermutung bleibt weiterhin bestehen.
»Die Musik spielt beim Verwaltungsgericht Sigmaringen«, hatte Richter Allmendiger im November vor dem Landgericht erklärt. Man müsse nun abwarten, wie dort geurteilt werde. Soweit wird es nicht mehr kommen. Das Kapitel ist nun abgeschlossen. Ganz ohne weitere Auseinandersetzungen. (GEA)