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Kirchentellinsfurter Feuerwehrmann bleibt vom Dienst ausgeschlossen

Klare Worte des Verwaltungsgerichts Sigmaringen: Schwere Verstöße gegen Dienstpflichten habe sich ein Kirchentellinsfurter Feuerwehrmann schuldig gemacht. Deshalb bleibe er vorerst weiterhin vom Dienst ausgeschlossen.

Am geplanten Umbau des Kirchentellinsfurter Feuerwehrhauses entzündete sich ein Konflikt, der schließlich vor dem Amtsgericht Tü
Am geplanten Umbau des Kirchentellinsfurter Feuerwehrhauses entzündete sich ein Konflikt, der schließlich vor dem Amtsgericht Tübingen verhandelt wurde. Foto: Irmgard Walderich
Am geplanten Umbau des Kirchentellinsfurter Feuerwehrhauses entzündete sich ein Konflikt, der schließlich vor dem Amtsgericht Tübingen verhandelt wurde.
Foto: Irmgard Walderich

KIRCHENTELLINSFURT. Die Konflikte in der Kirchentellinsfurter Wehr schwelen schon lange. Sie erreichten einen Höhepunkt, als ein Feuerwehrmann in einem internen Treffen im August 2022 sowohl Haug als auch Ortsbaumeister Martin Lack unflätig beleidigt haben soll. Dabei ging es um den geplanten Umbau des Feuerwehrhauses. Daraufhin erstattete der Bürgermeister Strafanzeige.

Vor diesem Hintergrund beschloss im Sommer 2023 der Kirchentellinsfurter Gemeinderat, den Feuerwehrmann von seinem Dienst auszuschließen. Bürgermeister Haug beendete mit sofortiger Wirkung das Dienstverhältnis. Die Anzeige wegen Beleidigung landete vor dem Tübinger Amtsgericht. Dort wurde der Kirchentellinsfurter im Juni diesen Jahres nach zwei Verhandlungstagen frei gesprochen. Nach mehreren sich widersprechenden Zeugenaussagen war Amtsrichter Lutz Epple die Beweislage für eine Verurteilung zu dünn. Das Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen: Am Donnerstag, 14. November, kommt der Fall vor das Tübinger Landgericht. Acht Zeugen sollen dort gehört werden.

»Schwere Verstöße gegen Dienstpflichten«

Gegen seinen sofortigen Ausschluss aus der Wehr hatte der Mann Widerspruch beim Landratsamt eingelegt. Die Behörde lehnte diesen ab. Anschließend stellte der Mann einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Die achte Kammer des Sigmaringer Gerichts hat nun entschieden, dass der Feuerwehrmann »bis zu einer endgültigen Entscheidung« zunächst weiterhin vom Dienst ausgeschlossen bleibt. Die Kammer beruft sich dabei auf Paragraf 13 des Feuerwehrgesetzes. Danach könne der Gemeinderat den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst aus »wichtigem Grund beenden«. Zu den wichtigen Gründen zählen, so die Kammer weiter, »insbesondere schwere Verstöße gegen Dienstpflichten sowie ein Verhalten, das eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht oder befürchten lässt.« Beides liege in diesem Fall vor.

Der Mann habe im Juli 2022 im Anschluss an eine Auseinandersetzung mit dem Kommandanten bei einem unwetterbedingten Einsatz seinen Dienst versagt. Auch sei er im Zeitraum von Januar 2022 bis Sommer 2023 »mehrfach durch herabwürdige Äußerungen gegenüber Kameraden und Vorgesetzten aufgefallen«. Eine von der Gemeinde angebotene Mediation sei ebenso wenig erfolgreich gewesen, wie weitere Gespräche mit dem Ziel einer Schlichtung.

»Das Verhältnis des Antragstellers zu Vorgesetzten und Kameraden erscheint völlig zerrüttet«

Die Kammer wertete alles zusammen als »schwere Verstöße gegen Dienstpflichten«. Außerdem erscheine »das Verhältnis des Antragstellers zu Vorgesetzten und Kameraden völlig zerrüttet. Dessen unkameradschaftliches Verhalten stört die Zusammenarbeit in der Gemeindefeuerwehr und gefährdet deren Funktionsfähigkeit.« Mit Blick auf »die überragende Bedeutung der Feuerwehr bei der Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum der betroffenen Bürger« überwiege das öffentliche Interesse an einem vorläufigen Ausschluss des Antragstellers, begründet das Gericht seinen Beschluss.

Der Argumentation des Feuerwehrmanns ist die Kammer nicht gefolgt. Der hatte gegenüber dem Gericht ausgesagt, die ihm vorgeworfenen Äußerungen nicht getätigt zu haben. Die Gemeinde habe den Sachverhalt nicht hinreichend ermittelt, so der Feuerwehrmann in seinem Eilantrag. Insbesondere seien von ihm genannte Zeugen nicht gehört worden. Auch bestehe innerhalb der Feuerwehr ein »erhebliches Interesse daran, ihn als Kameraden zu behalten«.

»Im ersten Moment erleichtert«, reagierte Bürgermeister Haug auf das Urteil. Überrascht habe ihn dabei »die Eindeutigkeit des Tenors«. Allerdings habe er sich gewünscht, dass »solche Fälle auf andere Art und Weise gelöst werden«. Das sei aber nicht möglich gewesen, weil der Feuerwehrmann die Vorwürfe immer abgestritten habe. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts fiel nach Aktenlage. Das Hauptverfahren vor der achten Kammer steht noch aus. Dass das Gericht dort zu einem anderen Ergebnis kommt, hält Haug bei dieser klaren Entscheidung für unwahrscheinlich. »Jetzt haben wir es geahndet«, sagte der Bürgermeister. Und es sei deutlich geworden, dass man sich so in der Feuerwehr nicht verhalten könne.

Feuerwehrkommandant Markus Appenzeller will zu dem Konflikt keine Stellungnahme abgeben. Als Kommandant sei er zur Neutralität verpflichtet, so Appenzeller. (GEA)