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Aktuell Verkehr

In Gomaringen muss nachts wohl bald abgebremst werden

Die Gemeinde Gomaringen ist angehalten - wie jede Kommune - in regelmäßigen Abständen einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hintergrund ist der Gesundheitsschutz: Werden bestimmte Dezibel-Grenzwerte überschritten, müssen Maßnahmen her, um den Lärm zu reduzieren. Deshalb könnte die Tübinger Straße wohl bald eine nächtliche 30er-Zone werden. Die müsste aber nicht permanent sein.

Tagsüber ändert sich auf den Gomaringer Straßen nicht viel. Nachts wird in Zukunft auf bestimmten Straßen aber wohl langsamer ge
Tagsüber ändert sich auf den Gomaringer Straßen nicht viel. Nachts wird in Zukunft auf bestimmten Straßen aber wohl langsamer gefahren werden müssen - zum Schutz vor krankmachendem Lärm. Foto: Manfred Grohe
Tagsüber ändert sich auf den Gomaringer Straßen nicht viel. Nachts wird in Zukunft auf bestimmten Straßen aber wohl langsamer gefahren werden müssen - zum Schutz vor krankmachendem Lärm.
Foto: Manfred Grohe

GOMARINGEN. Eigentlich hätte der Lärmaktionsplan schon im vergangenen Jahr stehen müssen. »Aber das Ministerium hat die Zahlen nicht rechtzeitig geliefert«, sagte André Mosch, Sachgebietsleiter für Bautechnik in der Gomaringer Verwaltung. Doch nun sind sie da und bescheinigen Handlungsbedarf in der Wiesaz-Gemeinde: An manchen Straßen - insbesondere in der Hechinger und Tübinger Straße - ist es für die Anwohner nach jüngsten Messungen nachts zu laut. Durch EU- und Bundesgesetz sind die Kommunen angehalten, eine Infrastruktur zu schaffen, die bestimmte Lärmgrenzwerte nicht überschreitet - weil Lärm krank machen kann.

Grundsätzlich gibt es zwei Lösungsansätze, um Verkehrslärm zu reduzieren, wie Mosch den Gemeinderäten des Bau- und Umweltausschusses erklärte: bauliche Maßnahmen und Geschwindigkeitsbegrenzungen. »Wenn die Lärmschutzwand oder der Flüsterasphalt nicht ausreichend hilft, dann kommen Geschwindigkeitsbegrenzungen - aber immer in Abstimmung mit den Behörden.« Denn sobald es um Straßen geht, wird's planerisch kompliziert. Zum einen liegen die Zuständigkeiten für verschiedene Straßentypen häufig bei einer höheren Behörde, wie etwa dem Landratsamt, dem Regierungspräsidium oder gar dem Bund. Und zum anderen wollen die nicht immer unbedingt das, was die Gemeinde umsetzen möchte.

Regierungspräsidium mag Tempo 50

»Die oberen Behörden streben gerne - wenn möglich - eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometer an, um den Verkehrsfluss zu halten. Reduzierungen müssen daher immer begründet sein«, erklärte Mosch. Und da komme der Lärmaktionsplan ins Spiel. Deshalb gilt: Zuerst bauliche Maßnahmen ausschöpfen, ehe man neue Schilder aufstellt und den Verkehr verlangsamt. Als Faustregel setzt Mosch fest: »Eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde entspricht fast einer Halbierung des Verkehrslärms.« Damit erreiche man eine Verminderung von knapp drei Dezibel - ein Wert, der durch den Flüsterasphalt nochmal verdoppelt werden könnte. Dieser spezielle Belag macht den Straßenverkehr zwar leiser, ist dafür aber auch anfälliger für Abnutzung. Eine Kombination beider Maßnahme könnte also für die Tübinger Straße ausreichen.

Die hat sich indes als lärmendes Sorgenkind entpuppt. Bei nahezu allen Gebäuden entlang der Landesstraße wurden beim nächtlichen Verkehr zu hohe Dezibel-Werte gemessen - ein klarer Indikator dafür, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten. Zudem bewertete das Ingenieurbüro Modus Consult Ulm, das die Kartierung für die Gemeinde angefertigt hat, den Zustand der Tübinger Straße mit »schlecht« - was neben dem Verkehrsaufkommen ebenfalls zu einem höheren Geräuschpegel beiträgt. Insgesamt müssen fünf Debizel »eingespart« werden - weshalb neben den baulichen Maßnahmen auch eine nächtliche 30er-Zone auf der gesamten Straßenlänge umgesetzt werden müsste.

Stadtbahn mit einplanen

Dass diese Hauptverkehrsader sanierungsbedürftig ist, ist nicht neu - nur ist noch offen, wann die Landesstraße, für die das Regierungspräsidium Tübingen zuständig ist, wieder flott gemacht werden soll. Klar ist: Auch das Regierungspräsidium wartet auf das Ergebnis des Lärmaktionsplans, der aller Voraussicht nach in seiner endgültigen Ausführung kurz vor der Sommerpause beschlossen wird. Bürgermeister Steffen Heß sagte: »Wenn der Plan vorliegt, wissen wir auch, was das Land mit seinen Straßen vorhat.« Eine ähnliche Krux bei der Hechinger Straße: Hier ist noch zusätzliche Abstimmung mit dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb notwendig, weil entlang der Landesstraße in Zukunft die Schienen verlaufen sollen. Hier würden jedoch Flüstersphalt ausreichen, um die Lautstärke niedrig genug zu drücken, wie die Verwaltung mitteilte.

Grundsätzlich erläutert Mosch aber: »Das sind erstmal nur Empfehlungen. Theoretisch müssen wir gar nichts umsetzen.« Doch falls man nicht handle, mache man sich juristisch angreifbar, denn EU- und Bundesgesetze legen klare Rahmenbedingungen zum Gesundheitsschutz durch Lärmvermeidung fest. Was Tobias Droste von der CDU zu der Frage veranlasste: »Was können wir als Gemeinde denn eigentlich effektiv machen?« Die Reduzierung in der Tübinger Straße auf 30 Stundenkilometer pro Stunde, antwortete Bürgermeister Heß. »Der Handlungsdruck aus dem Plan wird unserer Meinung nach gegeben sein.«

Von der Maßnahme entnervte Schnellfahrer haben aber vielleicht Glück im Unglück: Geschwindigkeitsbegrenzungen können auch wieder abgeschafft werden. »Wenn die zukünftigen Messungen niedrigere Werte zeigen, kann die Geschwindigkeit auch wieder steigen«, sagte Mosch - wenn beispielsweise mehr leise E-Autos unterwegs seien oder das Verkehrsaufkommen grundsätzlich sinke. Sollte der Rat allerdings eine Begrenzung wieder rückgänig machen, ist sich Mosch sicher: »Da kommt Gegenwind.« Seien derartige Maßnahmen einmal beschlossen, könne man sie im Normalfall nur unter Protest wieder zurücknehmen. Im nächsten Schritt des Verfahrens wird nun aber erst einmal die Öffentlichkeit mit eingebunden - wahrscheinlich ab Anfang Juni. (GEA)